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Körperverletzung und die Folgen

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Körperverletzung und die Folgen

HannesRe
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Hatte vor zwei Monaten einen Unfall mit einem Radfahrer. Ich stand zum Abbiegen auf einer Straße, die durch den Wald führt. Als ich langsam losfuhr, übersah ich den Radfahrer, der bei Dämmerung sehr schnell ohne Licht auf mich zu kam. Ich stoppte nach etwa einem halben Meter sofort, der Radfahrer bremste, warf sein Rad zur Seite und rollte sich über die Motorhaube ab. Er erlitt eine leichte Schnittwunde am Bein. Um weitere Verletzungen auszuschließen, wurde er im Krankenhaus untersucht und, da nichts gefunden wurde, gleich danach entlassen. Nun erhielt ich von der Staatsanwaltschaft ein Schreiben und mir wurde angeboten, 1.000 Euro zu bezahlen, dann würde es zu keinem Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen mich kommen.

Ich frage mich, wie diese Summe festgelegt wird. Ein befreundeter Anwalt ist gerade mit einem ähnlichen Fall befasst, nur ging der Unfall (eine Pensionistin wurde am Zebrastreifen angefahren) schlimmer aus. Die Frau war eine Woche im Krankenhaus und hat Nachbehandlungen. Auch in diesem Fall schlug die Staatsanwaltschaft vor, kein Verfahren zu eröffnen, wenn 500 Euro bezahlt würden.

Unfälle sind immer furchtbar und sollten nicht passieren, dennoch stelle ich mir die Frage, wie und nach welchen Kriterien die zu zahlenden Geldbeträge festgelegt werden. In meinem Fall ist zum Glück nichts schlimmes passiert, Radfahrer und Fahrrad blieben heil (bis auf den Kratzer am Schienbein), wo kommt es, dass bei einem schwerverletzten Unfallopfer niedrigere Beträge verlangt werden?

Kommentare

kritischer Konsument

Aus Erfahrungen in der Bekanntschaft weiß ich, daß die Staatsanwaltschaft alles tut, um keine Anklage erheben zu müssen. Da werden eindeutig strafrechtlich relevante Tatbestände negiert, mit Tricks und Unterstellungen wird das Opfer zum Schuldigen gemacht - bei einem Einspruch darf man nicht auf die alten, nicht beachteten Beweise hinweisen, sondern muß neue bringen! Dann ist kein Einspruch mehr möglich, weil Richter sakrosankt sind. Und das Opfer muß 90€ zahlen, weil es gewagt hat, anzeige zu erstatten. Ohne RSV ist man aufgeschmissen.

HannesRe

@ Hans: Weil er selbst nicht weiß, wie die Summe festgelegt wird.

Hans

Warum fragen sie nicht den Anwalt?

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