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Barbara Mucha und die Mucha-Administration

Pfusch am Bau

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Pfusch am Bau

EMRK
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Noch nicht bewertet
Nachdem ryan hier auf die neuen "Pfusch am Bau" hingewiesen hat, habe ich mir die Sendung vom 7.5. angesehen und muss sagen ich bin etwas entsetzt. Selbst, oder gerade wenn man annimmt, dass ein Teil der Sendung gescriptet ist, so wird das Ziel der Bauherrenhilfe bzw. der Sendung Pfusch am Bau, Bauherren zu helfen und den Zuschauern wichtige Hinweise zu geben, in dieser Folge m.E. nicht erreicht: Beim Teil mit dem Reihenhaus erklärt Herr N., dass eine Absturzkante nicht ausreichend gesichert ist und er deshalb eigentlich gar nicht mehr weggehen dürfte. Das entbehrt wohl jeder Grundlage. Zwar hat ein Sachverständiger eine Hinweispflicht, ob der Eigentümer diesem Hinweis nachkommt oder nicht, ist dann allerdings die Entscheidung (Aufgabe) des Eigentümers. Anschließend wird sehr lange über Mangelsuche,.. sowie Kosten in der Reihenhausanlage berichtet. Allerdings haben sie Eigentümer ein wesentlich größeres Problem, denn die ausführende Firma stellt die Baustelle nicht fertig und erbringt somit auch keine Mangelbehebung. Was bringt ein Gutachten über Mängel, wenn man nicht weiß ob und wer diese behebt bzw. bezahlt? Zudem verliert man wertvolle Zeit, um seine rechtlichen Ansprüche zu sichern. Hier sollte also zuerst (bzw. parallel zur Mangelsuche) ein Anwalt kontaktiert werden um die rechtliche Situation abzuklären. Insbesondere da Herr N. über die WKO Seite (warum nicht im verbindlichen Firmenbuch) herausbekommen hat, dass das Unternehmen D. dort nur einen Eintrag als KFZ-Vermieter hat und keine Berechtigung zum Baugewerbe. Es müsste also zuerst abgeklärt werden zu welchen Gewerbe die ausführende Firma berichtigt ist bzw. war, denn es ist auch eigenartig, dass im Firmenwortlaut "..Immobilien.." auftaucht, wenn diesbezüglich kein Gewerbe existiert. Auch da von Herrn N. der genannte Verdacht genannt wurde dass, das Unternehmen eventuell finanziell nicht in der Lage ist die weiteren Bauarbeiten zu finanzieren, wäre es unbedingt notwendig seine Ansprüche rechtzeitig (durch einen Anwalt) gerichtlich feststellen zu lassen. Denn derjenige, der einen rechtsgültigen Titel hat, wir im Falle einer Insolvenz vor den anderen Gläubigern ausbezahlt.

Kommentare

Anonimo

:P
Ich hatte auch das Vergnügen mit G. N-S in den letzte Tagen E-Mail Verkehr zu haben.
Meine ursprüngliche Intension war, Ihn als Baubegleitung im Zuge eines Bauträgerprojektes zu engagieren.
Pauschalisierungen, Angriffe und Vorwürfe auf den Berufstand der Architekten und unbegründete Unterstellungen gegen meine Arbeit, haben mich jedoch schnell davon abkommen lassen!
Neugierig gemacht hat mich der Kollege dennoch - durch seine sehr von sich eingenommen Art und der ellenlangen Signatur der angeblichen Berufe.
Tatsache ist wohl (nicht überprüft), dass er Dachdeckermeister ist - nicht gerade die komplexeste Profession am Bau...
Tatsache ist jedoch: er erscheint in einer deutschen Liste als Sachverständiger laut iso/iec 17024 - so ziemlich als einziger Österreicher und Nicht-Akademiker (hier reicht ein Meisterbrief und zusätzliche Nachweise) - auf: http://www.iq-zert.de/sachverstaendige_90_1378606209.pdf
Klar durch die Dienstleistungsfreiheit in der EU darf er auch in Österreich praktizieren, gedacht ist dieses Institut jedoch für Sachverständige niedergelassen in Deutschland als Zusatz-Zertifizierung, die über die Ländergrenzen hinweg operieren wollen/müssen/dürfen.
Die meisten anderen Berufsbezeichnungen scheinen frei erfunden: Sonderfachmann für Gebäudeabdichtungen (was ist ein Sonderfachmann?), Sonderfachmann für Trockenbauarbeiten (Trockenbauer ist kein wirklicher Lehrberuf, fällt unter Stuckkateure, k.A. was ein Gebäudeabdichter sein soll), Gebäudethermograf, zertifiziert nach EN 473 Stufe 1 (Gebäudethermograph ist ein technischen Gerät = Wärmebildkamera, es gibt lediglich einen Kurs als "Fachkraft für Gebäudethermographie"= Weiterbildung für Architekten), ob der Verein tatschlich Geprüfte Sachverständige -Hoch & Tiefbau, Bauphysiker, Statiker sind, mag ich auch nicht glauben, seit wann darf ein Dachdecker statische Gutachten verfassen?!
...da kommen wir zum Nächsten: wieso eigentlich Verein (Ziel ist hier eiegntlich Gemeinnützigkeit): Ein Blick ins Firmenbuch gibt Aufschluss, offensichtlich sind G. N-S schon ein paar Mal ein wirtschaftlicher Bauchfleck und Konkurse mit der eigenen Firma passiert!
Seine Firma ist seit 2010 in Konkurs (seit 2011 gibt es wohl "PfaB" bei ATV)- Vereine scheinen aber nicht im Firmenbuch auf, sondern im Vereinsregister. Wie das geht, dass man als Handwerksmeister in einer Großstadt wie Wien mit reger Bautätigkeit und zudem mit diesem angeblichen, zeitgemässen Sonderwissen pleite gehen kann ist mir ein schieres Rätsel...

Aufpasser

Ihr langweilt, für eure innertavoresken Probleme interessiert sich niemand und sie haben auch nichts mit Konsumentenschutz zu tun.

@Emma
Bitte geh wieder frühstücken im Kaffeehaus. Da hat man wenigstens was davon, zumindest weiß man, wo man hingehen könnte oder nicht, wenn man in der Stadt frühstücken wollte (mir hat das eine Mal in einem Spitzenkaffeehaus gereicht)

ryan
Quote:

bei alfhaus gibt es zuzeit mehrere gerichtsverfahren auch über mängel

ja, das hatte schon alouette gefragt.
also, [b]wo, bei welchem gericht, geschäftszahlen?[/b]
solche verfahren sind ja öffentlich, da möchten wir zuschauen/zuhören.

ob wer eine baustelle besichtigt, ist blunzn. das gericht bestellt dann einen (echten) sachverständigen.

aja, ob sich "alfkunden" gerichtsverfahren leisten können, könnten eigentlich nur alfkunden wissen. ahh... ist der nußbusch ein solcher?

kritischer Konsument

Was soll's?

firebird

@alouette:
hoffentlich recherchieren die andren medien ein bisschen seriöser, und verbreiten nicht lauter solchen unfug wie sie hier:

1. bin ich nicht hr. n., hatte ich aber schon mal erwähnt
2. werbung machen die selber im fernsehen, für die immer gleichen 5 störer in diesem forum zahlt sich werbung nicht aus.
3. bei alfhaus gibt es zuzeit mehrere gerichtsverfahren auch über mängel;
es kann sich jedoch nicht jeder alfhaus-kunde ein gerichtsverfahren leisten, das heißt aber noch lange nicht, dass es bei diesen häusern keine bautechnischen fehler gibt und zum empfehlen sind.
einfach mal wie bereits vorgeschlagen bei steko nachfragen, ob es probleme mit alfhaus gibt. die haben schon mehrere katastrophen-baustellen von alfhaus besichtigt.
zu den laufenden verfahren können sie ja auch hr. g. von alfhaus fragen, vielleicht gibt ihnen der auskunft.

Alouette
Quote:

da liegst aber etwas falsch. DieMucha bat bereits vor mehr als einem Monat die Parteien (Beschwerdeführer und Gegner) um Zusendung entsprechender KONKRETER Unerlagen um diese Beschwerde zu verfolgen, bzw. in dieser Richtung zu recherchieren.
...Allerdings kamen von keiner Seite Unterlagen an, bzw. wurden niemals übermittelt, also wie sollte dieMucha dann recherchieren?

ryan

DARUM trauert sie ja, murks.

murks
Quote:

der alten Schundheftln, um die mir fast leid tut

...vor Allem wenn man JETZT erfährt, dass da so manche dieser ehemaligen "Schundheftln" um 4 bis 5- stellige Eurobeträge gehandelt werden...

Adaxl

@Niestaspopolo
Die moderne Form der alten Schundheftln, um die mir fast leid tut, wenn ich höre, daß ein Viertel der 14jährigen, also 1 Jahr vor Schulabschluß nicht lesen können. Die haben früher wenigstens etwas gelesen.

ryan

tus nicht. sonst dreht sie wieder durch und macht dich erst recht nieder.

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