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Instandhaltung?

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Instandhaltung?

ciscofreak12000
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Hi zusammen, in unserer Mietwohnung ist die Heizung kaputt, einige Vorlaufventile waren offensichtlich seit wir eingezogen sind (Heizung haben wir leider nicht bei Übergabe überprüft)defekt, auch der Vormieter scheint dieses Problem gehabt zu haben (wie einige versteckte andere Mängel auch). Schaden wurde nun behoben und nun stellt uns die Hausverwaltung die Reparatur, nein eigentlich instandsetzung der Heizkörper in Rechnung ? Bin ich als Mieter verpflichtet diese Kosten zu übernehmen ? Muss ich als Mieter kostenmässig dafür sorgen dass die Heizkörper funktionieren ? Sie sind ja schliesslich nicht unser Eigentum und so weit ich weiss ist der Vermieter für die Funktionalität einer Heizung zuständig oder ? Bitte um Rat, Danke

Kommentare

Semino

@ciscofreak12000

Der Mieter ist für die regelmäßige Wartung zuständig, dazu gehören vermutlich auch die Ventile. Sollte die Heizung einen schweren Schaden haben, ist der Vermieter dafür zuständig. Wohnen Sie in einem Altbau? Dort gelten andere Regelungen.

@ paradox

Was nützt einem Österreicher eine Heizungsfirma in Hamburg?

Brigid

[b]tavor schrieb:[/b]

Quote:

[...]

grundsätzlich ist der mieter verpflichtet, entweder selbst zu reparieren oder einen schaden sofort dem vermieter anzuzeigen, sonst haftet er.
wenn kein übergabeprotokoll besteht oder etwas defektes übernommen worden ist, fehlt die beweismöglichkeit.

Ich gehe mal davon aus, dass ciscofreak12000 den Schaden bereits beim Vermieter angezeigt hat. Das macht ja eh jeder sofort, wenn er den Schaden bemerkt. Wahrscheinlich (das interpretiere ich jetzt mal hinein) hat der Vermieter versucht, die Kosten an ciscofreak12000 überzuwälzen.

Für mich wäre das ein klarer Fall für die Mietzinsminderung, wenn das Übernahmeprotokoll nicht fehlen würde. Genau das ist der Knackpunkt dabei - eben weil der Beweis fehlt, dass die Therme entweder schon bei Übernahme kaputt war oder trotz ordnungsgemäßer Benutzung kaputt gegangen ist.

Brigid

Weil es keine wirklich gute kostenlose Beratung gibt.

Konsumentenschutz VKI kostet auch und die AK Konsumentenschutzberatung ist - drücken wirs mal so aus - nicht besonders motiviert ;).

Anwaltliche Erstberatung gibts nur einmal/pro Monat an den Bezirksgerichten und oft kann man nicht so lange warten. Und selbst einen Anwalt suchen ist oft schwierig, weil man einfach nicht weiß, wen man nehmen soll - Anwälte sind ja auch sehr spezialisiert auf bestimmte Themenbereiche.

Mal ganz davon abgesehen, dass die dann auch nicht so gerne kostenlose Erstgespräche hergeben. Hatte mal ein Problem mit einem Autokauf - schon ein paar Jahre her und da hab ich das alles zur Genüge genossen. Letztendlich bekam ich Recht - aber es wahr sehr, sehr mühsam.

-Gast- (nicht überprüft)

warum zahlendes mitglied in einem verein werden müssen?

grundsätzlich ist der mieter verpflichtet, entweder selbst zu reparieren oder einen schaden sofort dem vermieter anzuzeigen, sonst haftet er.
wenn kein übergabeprotokoll besteht oder etwas defektes übernommen worden ist, fehlt die beweismöglichkeit.

Brigid

Meines Wissens gibt es ein OGH Urteil dazu, dass die Mieter nicht für die Instandhaltung der Heizung aufkommen müssen.

Siehe http://helpv1.orf.at/?story=6345

Der Nachteil bei dir ist aber, dass es kein Protokoll darüber gibt, ob die Heizung bei Übernahme funktionsfähig war oder nicht. Man könnte es nämlich dann so auslegen, dass du die Wohnung übernommen hast, obwohl du gewusst hast, dass die Heizung defekt ist und du sie erst reparieren musst.

Wende dich so schnell wie möglich an die Mietervereinigung oder den Mieterschutzbund.

LG
Brigid

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