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Universal Versand, ohne Worte!

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Universal Versand, ohne Worte!

bellavita
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Hallo erstmal :laugh: hab mich hier angemeldet um mal meinen Frust von der Seele zu schreiben :unsure: Leider ist das Ganze etwas lang geworden, hoffe ihr habt Rat für mich. Am [b]25.01.2013 [/b]habe ich mir ein Smartphone bestellt und es auch ohne Probleme, dank 24h Lieferservice, am [b]28.01.2013 [/b]von meinem Postboten entgegen genommen. Als Zahlmethode habe ich die Ratenzahlung gewählt, da das Smartphone € 482,- kostete und ich es mir nicht anders leisten konnte. Soweit so gut! Zugegeben, ich hätte mir das Smartphone mal in echt anschauen müssen und nicht nur online :unsure: Es sah nämlich doch etwas anders aus als ich mir vorstellte, also habe ich den Retourschein ausgefüllt, den Grund angegeben, weshalb ich es zurückschicke und es bei meiner Postfilliale abgegeben. Für mich war die Sache erledigt, doch da habe ich mich getäuscht, und wie!!! Seit dem überhäuft mich Universal mit Briefen und E-Mails, (Zahlungserinnerungen der monatlichen Rate, Mahnungen) macht sich aber nicht die Mühe auf meine Mails zu antworten. Habe auch schon drei Mal mit dem Kundencenter telefoniert, die Damen waren "überfreundlich" am Telefon. Ich habe dann wie gefordert die Quittung der Rücksendung eingescannt und an Universal geschickt, doch immer hieß es: [i]"Die Nachforschungen sind im Gange, blabla, Paket ist nicht bei uns angekommen, blabla, so lange können wir ihr Konto nicht auf 0 setzen"[/i] Ich dachte mir OK, einfach abwarten. Doch nun habe auch ich keine Lust mehr mich mit denen auseinander zu setzen. Habe Gestern wieder eine Mahnung bekommen, mit einem beiligenden [b]Brief eines Inkassobüros "OKO GmbH & CoKG" ,ich zittiere: [/b] [i]"da Sie monatlich Ihren Kontoauszug erhielten, daher Ihre Restschuld kennen und anerkannt haben, können wir nicht verstehen, warum Sie Ihre Zahlungen nicht wieder aufgenommen haben. Wenn Sie innerhalb von 14 Tagen den aushaftenden Restschuldbetrag an die Firma Universal Versand bezahlen, ersparen Sie sich empfindliche Mehrkosten."[/i] Ich frage mich nun wirklich wie seriös das ganze noch ist? 1. habe ich nie meine Restschuld anerkannt! :angry: 2. welche Zahlungen soll ich wieder aufnehmen!? :woohoo: [b]Universal´s Mahnung:[/b] [i]"Sie haben weder auf unsere Mahungen reagiert, noch den Zahlungsrückstand beglichen. Aus diesem Grund müssen wir das Inkassobüro OKO-Linz mit der Eintreibung unserer Forderung beauftragen. Es tut uns leid, dass Sie uns zu diesem Schritt gezwrungen haben. Bitte beachten Sie beiliegenden Brief des Inkassobüros. Der Kontostand gilt von Ihnen als genehmigt, wenn sie dagegen nicht innerhalb von 2Monaten ab Zugang Widerspruch erheben."[/i] Heute ruft mich diese Nr. an 0662448592992, ich will abheben und es wird mir aufgelegt. Bei Rückruf hört man eine Bandansage: "unser Kundenservice hat Sie angerufen, da wir ein exclusives Angebot für Sie vorbereitet haben... Universal Versand" Was soll das !? Fakt ist, das Paket wurde zurückgeschickt und laut Sendungsverfolgung ist es einen Tag später, in Ihrem Lager in Salzburg eingetroffen. Hoffe es kann mir jemand weiter helfen

Kommentare

Emma

Guten Tag Tavor!
Aber: wo ist da Foodwatch-Hetze? "Food" hat sicher nichts mit dem Universal-Versand zu tun.

@EMRK
Man sollte aber gegen eine ungerechtfertigte Rechnung immer sofort Widerspruch einlegen und den Sachverhalt klarstellen. Wenn zu viel Zeit vergangen ist, wird man es schwer haben.

Plannxl

Das ist eine gute Erklärung. Ganz anders als die Foodwatch-Hetze.

EMRK
"kritischer Konsument" post=34387:

Eine Rechnung wird dann anerkannt, wenn du sie nicht gleich beeinspruchst.
...

Laut ständiger Rechtssprechung der Gerichte trifft genau dies nicht zu.
Zum einen legt §6 Abs 1 Z 2 KSchG fest, dass Schweigen in der Regel keine Zustimmung ist. Nur unter ganz bestimmten Auflagen - die bei einem Kaufvertrag kaum erfüllt sein werden - kann davon abgegangen werden.
Aber selbst dann, stellt das Schweigen nur ein so genanntes deklaratives Anerkenntnis dar. Ein deklaratives Ankererkenntnis kann -im Gegensatz zu einem konstitutivem - durch Beweis (z.B. Rücksendebeleg,..) widerlegt werden.

@bellavita
Wie schon die Vorposter hier geschrieben haben, sende eine Kopie aller Unterlagen (auch gesendete Mails), sowie einer (wenn auch nur ungefähren) Aufstellung wann du reklamiert hast, welche Antworten du bekommen hast, etc. U.U. kann es auch Sinn machen die Forderung nochmals dezidiert zu bestreiten, sowie darauf hinzuweisen, dass du entsprechend reagiert hast und die Mahnung/Inkasso (Gebühren) deswegen wohl nicht gerechtfertigt sind.
Um den Brief zu belegen solltest du diesen per Einschreiben und Track & Trace (zur Nachtverfolgung) absenden.

Als wichtige Regel gilt, dass du dich nicht von Inkassobüros o.ä. einschüchtern lassen sollst und auch hier nicht voreilig etwas unterschreibst oder zusagst.

Im Zweifel solltest du dich an einen Anwalt und/oder den VKI wenden.

Plannxl
Quote:

Fakt ist, das Paket wurde zurückgeschickt und laut Sendungsverfolgung ist es einen Tag später, in Ihrem Lager in Salzburg eingetroffen.

Nein, kann man nicht. Ich glaube diese Story nicht so ganz.

kritischer Konsument

Eine Rechnung wird dann anerkannt, wenn du sie nicht gleich beeinspruchst.

Quote:

Fakt ist, das Paket wurde zurückgeschickt und laut Sendungsverfolgung ist es einen Tag später, in Ihrem Lager in Salzburg eingetroffen.

Kann man tatsächlich eine kostenlose Rücksendung im Internet verfolgen?
Wenn das stimmt, auch dazuschreiben. Gibt es da noch einen Screenshot? Wie lange ist das online?

kritischer Konsument

Ich gehe jetzt davon aus, daß du tatsächlich das Handy zurückgeschickt hast.

Die Dame vom Kundendienst hat etwas eingesehen? Mit welchen Folgen?
Wie "anders" willst du "Druck" machen? Wenn du das nicht sachlich nachweist, zahlst du!

Ich denke, du solltest die Rechnung und den Postbeleg lesbar kopieren (zeitlicher Zusammenhang, nicht daß man dir vorwerfen kann, du habest was anderes zurückgeschickt).
Eingeschrieben mit entsprechender Schilderung des Ablaufs (sachlich, höflich).
Du kannst durchaus die Vermutung äußern, daß, wenn das Päckchen nicht angekommen ist, es entweder auf dem Postweg oder im Universalversand verloren gegangen ist oder falsch verbucht wurde und du bittest höflichst um Klärung.
Hast du den Rücksendeaufkleber verwendet und die Rechnung beigelegt? Vielleicht war das Ding nicht deiner Bestellung, deinem Kundenkonto zuordenbar.

bellavita

du meinst ich soll nochmals eine Kopie per Einschreiben an Universal schicken? hab ich das richtig verstanden? Kann ich da nicht anders Druck machen??? Jetzt rufen sie mich nämlich sogar an um von mir das Geld zu verlangen. Die Dame meinte bei ihr scheine nicht auf, dass ich das Handy retour geschickt habe. Erst als ich ihr alles erklärt hatte sah sie es... :blink:

und Danke!

kritischer Konsument

Wenn du nachweisbar den Einlieferungsbeleg hast, muß Universal davon ausgehen, daß das Paket bei der Post oder nach der Ankunft im eigenen Haus verschwunden ist.
Stell das mal eingeschrieben klar, nochmal eine Kopie schicken. Viel Glück!

bellavita

@murks und kritischer konsument
Ich habe den Beleg/Quittung, zu den Mahnungen, die ich von Universal bekommen habe beigelegt! Habe ihn ja auch schon eingescannt und an Universal geschickt, allerdings reicht das anscheinend nicht!!! Da die sogenanten Nachforschungen nun schon [b]4 [/b]!!! Monate dauern!!

Aber das habe ich alles schon oben in meinem ersten Text geschildert ...
Trotzdem Danke

murks
Quote:

@murks
Diese Rücksendungen sind kostenlos. Schickt niemand per Einschreiben. Aber wie man sieht, ist es vielleicht bei teuren Sachen doch notwendig.

@Emma,

da war ich eigentlich immer übervorsichtig. Allerdings ist es auch schon eine halbe Ewigkeit her, dass ich in einem Versandhaus bestellte.

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