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30.09.2005 - DieMucha testet zum Schutz der Tiere

Viele Tierhändler kümmern sich wenig um das Tierschutzgesetz



Wie ernst nehmen Tierhändler das Tierschutzgesetz?

DieMucha ist dieser Frage nachgegangen – mit besonders tierkundigen und tierliebenden Testern, die teilweise schockiert waren, wie sorglos die Tierhändler mit ihrer „Ware“ umgehen. Das Ergebnis: Beinahe in jeder zweiten der getesteten Wiener Tierhandlungen scheinen Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zum alltäglichen Geschäft zu gehören.

„Die Abgabe von Tieren an Minderjährige unter 14 Jahren ist nur mit Einwilligung der Eltern erlaubt“. So lautet der mit 1. Jänner 2005 in Kraft getretene § 12 Abs. 3 des Tierschutzgesetzes. Tierschutzorganisationen haben diesen längst überfälligen Passus begeistert begrüßt – wie DieMucha in ihrem jüngsten Test zeigt, wird er aber leider von den verantwortlichen Tierhändlern in der Praxis viel zu selten umgesetzt.

Der DieMucha-Test zum Schutz der Tiere

DieMucha hat ein Mädchen, das im Juni gerade einmal 12 Jahre alt geworden ist, in Wiener Tierhandlungen geschickt. Das bedenkliche Ergebnis: Mehr als die Hälfte der Tierhändler hat dem Kind Tiere verkauft. Schockierend war auch die offensichtliche Gleichgültigkeit dieser Händler: Nur die allerwenigsten haben nach einem Ausweis oder der Einwilligung der Eltern gefragt – für die meisten der Händler scheint der Verkauf von Tieren an Kinder etwas völlig Normales und Alltägliches zu sein. Auch die laut Wiener Tierschutzverein dringend notwendigen Erklärungen und Tipps zur Haltung sind leider sehr oft ausgeblieben: Viele Tierhändler haben unserer 12-jährigen Testerin nicht nur gesetzeswidrig ein Tier verkauft, sondern danach auch „vergessen“, das Kind auf die Bedürfnisse des Tieres hinzuweisen.

Bei ihrer Mission zum Schutz der Tiere hatten unsere Tester ein oberstes Gebot: Für die beteiligten Tiere dürfen durch den Test keinerlei Stress oder Belastungen entstehen. Damit dieser Anspruch auch gewährleistet war, haben wir den Test in enger Zusammenarbeit mit den Experten des Wiener Tierschutzvereins durchgeführt.
Im Wiener Tierschutzverein stieß unsere Testidee von Anfang an auf große Begeisterung. Umso bestürzter war man über das Ergebnis. „Die volle Verantwortung für ein Tier kann nur eine volljährige Person übernehmen,“ meint Markus Hübl, Pressesprecher des Wiener Tierschutzvereins. „Deshalb ist die gesetzliche Regelung, dass keine Tiere an Personen unter 14 Jahren verkauft werden dürfen, zum Schutz der Tiere enorm wichtig. Jeder Verstoß der Tierhändler gegen dieses Gesetz kann sehr, sehr negative Auswirkungen für die betroffenen Tiere haben. Tiere, die von Kindern ohne Einverständnis der Eltern gekauft werden, werden leider sehr oft ausgesetzt – oder Schlimmeres.“

Die Fakten

46 Wiener Tierhandlungen wurden getestet. 19 Tierhändler haben dabei gegen § 12 Abs. 3 des Tierschutzgesetzes verstoßen, indem sie einem 12-jährigen Mädchen Tiere verkauft haben, ohne nach der Einwilligung der Eltern zu fragen. 8 Tierhändler wurden mit „bedenklich” bewertet und nur 19 verhielten sich vorbildlich und verweigerten den Verkauf.

Die Tiere

Mehrere Kaninchen, Vögel, Hamster, Ratten, Fische, Frösche, Meerschweinchen sowie ein Gecko und eine Schildkröte sind gesetzeswidrig an unsere Testerin verkauft worden. Während der Testphase wurden die Tiere von den Experten im Wiener Tierschutzverein tierärztlich untersucht und artgerecht untergebracht, versorgt und betreut. Nach Abschluss des Tests haben alle Tiere im Gnadenhof des Wiener Tierschutzvereins inmitten von Feldern und viel Grün ein neues Zuhause bekommen.

Den vollständigen Testbericht lesen Sie in der aktuellen Ausgabe des BabyExpress.