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Testfeuerwerk

DieMucha Test-Feuerwerk

Feuerwerkskörper sind bunt, laut, explosiv – und gefährlich. Jedes Jahr werden durch Sylvesterraketen & Co in Österreich mindestens 300 Menschen so schwer verletzt, dass sie im Spital behandelt werden müssen.* Mehr als ein Drittel der Opfer sind Kinder unter 15 Jahren. Dabei dürfen die zumeist verwendeten Klasse II-Raketen eigentlich erst an Personen ab 18 Jahren verkauft werden. DieMucha hat überprüft, ob sich die Händler an das entsprechende Gesetz halten.

Das Gesetz
In § 4. (3) des Pyrotechnikgesetzes ist eindeutig festgelegt, dass "pyrotechnische Gegenstände der Klasse II Personen unter 18 Jahren nicht überlassen und von diesen weder besessen noch verwendet werden dürfen". Zur Klasse II gehören laut § 4. (1) "pyrotechnische Gegenstände mit einem Gesamtsatzgewicht von mehr als 3 g bis 50 g" – also genau jene Kracher und Raketen, die vor allem zu Sylvester zu Tausenden am Himmel explodieren.

Die Testkinder
Zwei 13-jährige Buben und ein 15-Jähriger haben das Verantwortungsgefühl der Verkäufer getestet. Die Kids schauen ihrem Alter entsprechend und auf keinen Fall wie 18 aus – das beweisen auch die Reaktionen sehr vieler Verkäufer: "Zeig mir einen Ausweis," "Du bist auf keinen Fall 18," "Du bist zu jung, ich kann dir keine Rakete verkaufen," waren sehr oft gehörte Argumente.

Das Ergebnis
30 Geschäfte wurden getestet. In 8 Geschäften wurden unseren Testkindern – zum Teil unter bedenklichen Umständen – Klasse II-Raketen verkauft. Dabei steht sogar auf den Feuerwerkskörpern, dass die Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten ist! Unwissenheit kann also keine Ausrede sein. Dennoch ist das Ergebnis nicht so schlimm ausgefallen, wie manche Experten im Vorfeld des Tests befürchtet hatten. Ein Argument vieler Verkäufer, die bestanden haben, lautet übrigens: "Du schaust zu jung aus, und es gibt so viele Kontrollen. Ich möchte nichts riskieren." Diese Aussagen verstehen wir als Kompliment – und als Ansporn für künftige Tests...