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Rechnungen auf Papier
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THEMA: Rechnungen auf Papier

Rechnungen auf Papier 9 Monate, 1 Woche her #29154

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Schon seit Jahren gibt es die Möglichkeit, seine Telefon- und Internetrechnungen selbst im Internet abzurufen.
Wer es gern schwarz-weiß per Post haben will, muß je nach Anbieter 1-2 € extra zahlen.
Manchmal sind auf dem Papier noch zusätzliche Informationen, z.B. Entgeltänderungen oder eine Änderung bei der Dienstleistung, die im Netz an anderer Stelle stehen, sodaß eine Rchnung auf Papier sinnvoll ist.
Rechtlich in Ordnung war das nie, aber Anfang des Jahres gab es eine oberstgerichtliche Entscheidung, daß Telekom-Anbieter keine zusätzliche Gebühr einheben dürfen (man könnte sie sogar 3 Jahre im nachhinein zurückfordern).
Aber die Anbieter halten sich nicht daran. A1 verlangt nach wie vor 1€ extra und behauptet, daß vertraglich grundsätzlich Online-Rechnungen ausgemacht seinen und Papierrechnungen eine kostenpflichtige Kopie darstellen. Ich finde keinen solchen Vermerk in meinem Vertrag.
Nie war Konsumentenschutz wichtiger als heute!

Aw: Rechnungen auf Papier 9 Monate her #29250

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Die Lösung ist seit der letzten TKG-Novelle der §100 TKG Abs 1:

§ 100. (1) Die Teilnehmerentgelte sind in Form eines Einzelentgeltnachweises darzustellen. Die Teilnehmer sind berechtigt, Rechnungen ohne Einzelentgeltnachweis zu erhalten. Bei Vertragsabschluss muss der Teilnehmer zwischen einer Rechnung in elektronischer oder Papierform wählen können. Die Möglichkeit des Teilnehmers, eine unentgeltliche Rechnung in Papierform zu erhalten, darf vertraglich nicht ausgeschlossen werden. Wird der Entgeltnachweis in elektronischer Form zur Verfügung gestellt, muss es dem Teilnehmer möglich sein, den Einzelentgeltnachweis auf gesondertes Verlangen entgeltfrei in Papierform übermittelt zu erhalten. Der Entgeltnachweis hat einen Hinweis auf die Möglichkeit der Überprüfung der Entgelte sowie eine aktuelle Kontaktmöglichkeit zu dem den Entgeltnachweis versendenden Betreiber zu enthalten.


Auf die gesetzliche Regelung beim Anbieter berufen und ansonsten bei der RTR Beschwerde einlegen
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