Logo: Zur Startseite
Lieber User von diemucha.at,

wir haben unsere Webseite technisch verbessert und bieten Ihnen ab sofort noch mehr Inhalte. Wir ersuchen alle User, die sich bereits auf der "alten" Webseite registriert haben und einen Beitrag oder Kommentar posten wollen, sich wie immer anzumelden. Da die Passwörter der User anonym sind, nutzen Sie bitte die Funktion "Passwort vergessen" – Sie erhalten umgehend einen Zugang per Mail, bitte sichern Sie hier ihr altes (oder ein neues Passwort), ungestörtes Posten ist danach sofort wieder möglich.
Sollten Sie Probleme mit der Anmeldung haben, senden Sie bitte ein Mail an administrator@diemucha.at, wir kümmern uns umgehend um Ihr Anliegen. Auch Anregungen, Wünsche und Verbesserungsvorschläge nehmen wir gerne entgegen.

Viel Freude mit der "neuen" Mucha wünscht

Barbara Mucha und die Mucha-Administration

Händler muss Fahrzeug zurücknehmen

Dieselskandal

Händler muss Fahrzeug zurücknehmen

Der VW-Dieselskandal hält die Autobranche seit mehr als 7 Jahren in Atem. Seit September 2018 laufen insgesamt 16 Sammelklagen des Vereins für Konsumenteninformation (VKI). Die Haftung von VW wegen Arglist wurde zudem vom deutschen Bundesgerichtshof (BGH) bereits im Mai 2020 rechtskräftig festgestellt.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) signalisierte im Sommer 2022, dass das von VW verwendete Thermofenster unzulässig ist. Nun liegt die erste Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) vor. Der betroffene Händler muss das manipulierte Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis mit Zinsen erstatten. Das Benützungsentgelt ist nach den gefahrenen Kilometern zu berechnen. Das Verfahren gegen VW als Herstellerin des Fahrzeuges wurde unterbrochen. 

Der Oberste Gerichtshof hat heute zu 10 Ob 2/23a das erste Urteil zum VW-Dieselskandal veröffentlich. Der OGH stellt darin klar, dass nicht nur die ursprüngliche Manipulationssoftware („Umschaltlogik“) unzulässig ist. Es erfolgte auch keine Behebung des Mangels, da durch das verbleibende „Thermofenster“ eine weitere unzulässige Abschalteinrichtung vorliegt. Auf Grund des Thermofensters erfolgt über ein Kalenderjahr gesehen überwiegend keine durchgehende Abgasreinigung.

Der Händler muss daher das Fahrzeug zurücknehmen und den verzinsten Kaufpreis zurückzahlen. Er darf nur eine Benützungsentgelt abziehen, das sich anhand der tatsächlich gefahrenen Kilometer im Verhältnis zu erwartbaren Restlaufleistung berechnet.

Hinsichtlich der Haftung von VW als Herstellerin des Fahrzeuges wurde das Verfahren vom OGH unterbrochen, da eine weitere Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes abgewartet werden soll (QB gegen Mercedes-Benz Group AG - C 100/21).

Durch dieses Urteil ist jedenfalls auch in Österreich eine Grundlage für eine Haftung für den Dieselskandal – und im Hinblick auf die mögliche lange Verjährungsfrist – auch für neue Klagen geschaffen. „VW sollte spätestens jetzt eine durchgehende Entschädigung der geschädigten Konsument:innen vornehmen“, fordert Mag. Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI.

Foto: RedCameraStock/Shutterstock

Werbung