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A1 Vertrag gekündigt - Abzocke geht weiter!

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A1 Vertrag gekündigt - Abzocke geht weiter!

Andrea30
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Folgender Sachverhalt: Ich habe im März d.j. meinen A1 Handy Vertrag schriftlich (per Fax) gekündigt. Kündigungsfrist waren 3 Monate. Nachdem ich zu einem neuen Handyanbieter gewechselt bin, hat dieser meine A1 Rufnummer ins neue Netzt importiert. Da ich wissen wollte wann die letzte A1 Handyrechnung abgebucht wird habe ich 2x bei der Hotline angerufen und die Info erhalten, dass die Juni Abrechnung die letzte sei. Zwischenzeitlich habe ich meine A1 Simkarte verloren - dies A1 mitgeteilt welche meinten "es kann eh nix passieren, Vertrag is ja eh schon aus" sie aber doch zu meiner Beruhigung Verlust gesperrt haben. Im August der Schock: Ich werde wieder per SMS verständigt dass eine Handyrechnung fällig ist. Bei meiner telefonischen Anfrage bei der Hotline wurde mir mitgeteilt, dass mir aufgrund des Exports meiner Nummer in ein anderes Netz automatisch eine neue Handynummer zugeteilt wurde. Für diese würde mein Vertrag weiterlaufen, ich könne diese Nummer aber gerne unter Einhaltung einer 3 monatigen Kündigungsfrist kündigen. Ich bin aus allen Wolken gefallen! Die Dame beim Kundendienst riet mir, mich schriftlich zu beschweren. Ich habe mittlerweile 2 Faxe geschrieben und über ein Monat keine Antwort erhalten. Am FR kam dann ein Brief in dem ich informiert wurde dass sie nun meine Kündigung dieser neuen Nummer mit 21.8. akzeptieren. Es wurde mit keiner Silber auf meine Beschwerde eingegangen. Natürlich habe ich A1 darüber informiert, dass ich nie (weder schriftlich noch telefonisch) über eine neue Nummer informiert wurde. Die von meinem Konto abgebuchte Handyrechnung habe ich von der Bank rückbuchen lassen. Ich finde diesen ganzen Aufwand extrem mühsam, doch bei so einer Vorgehensweise muss man sich wehren. Ich habe den unguten Verdacht dass A1 weiter versuchen wird mir Handyrechnungen abzubuchen - ist es ausreichend wenn ich die Rechnungen retour buchen lasse? Ich habe so einen unguten Verdacht dass es damit wohl nicht getan sein könnte ... Ich könnte jetzt natürlich noch ein erbostes Fax schicken, doch dieses dürfte dort wohl wieder gekonnt ignoriert werden.

Kommentare

ryan

danke für die info, emrk.
da das erst seit dem 1.3. gilt, wird es wahrscheinlich eine reaktion auf eine unzahl solche fälle gewesen sein.

die zusätzliche laufzeit verstehe ich anders. viele kunden glauben, allein durch die portierung würde der vertrag auslaufen, dem ist aber nicht so. also muß der alte vertrag zeitgerecht gekündigt werden, und zwar vom kunden selbst - und läuft dann eben nach der portierung bis zum enddatum weiter, mit einer anderen nummer.

die größte schwierigkeit ist dabei die meistteils objektive dummheit der kunden und die generell falsche/schlechte information der kundenabwimmeldienste, sprich hotlines.

EMRK

@ryan
Das stimmt so nicht ganz:
Gemäß §11 Nüv 2012 muss nur bei der Beantragung der Portierung der Vertrag aufrecht sein.
Klar, wie du geschrieben hast, muss der Kunde, wenn er den Vertrag nicht rechtzeitig (wegen Fristen meist vor der Portierung) kündigt, diese bis zum Ende der Laufzeit bezahlen.
Wenn aber, und so habe ich die Situation hier verstanden, der Kunde vor der Portierung kündigt, dann hat er auch nur die Vertragslaufzeit bis zum Kündigungszeitpunkt zu bezahlen. Eine zusätzliche Laufzeit ist mE wegen der Portierung nicht möglich.

ryan

nein, das ganze ist ein mißverständnis. der vertrag kann zeitmäßig erst per einem datum nach der portierung gekündigt werden. ist die nummer nämlich schon vor der portierung gekündigt, kann nicht mehr portiert werden. der betreiber (das tun alle) muß daher den schon portierten vertrag auf eine andere nummer aufschalten, bis zum vertragsablauf.
wenn jemand also nach erfolgter portierung noch 3 monate laufzeit hat, muß er selbstverständlich den vertrag auszahlen. dieser restbetrag wird bei geschäftskunden dann manchmal als sonderkondition auch vom neuen betreiber übernommen.
das portierungsdatum ist ein technisches ereignis, das nicht auf die vertragsdauer einwirkt. das verstehen viele kunden nicht, weil sie widersprüchliche und/oder unsinnige auskünfte von den hotlines erhalten.

EMRK

Ich verstehe nicht ganz, worauf sich A1 berufen wollen, wenn sie aus einem gekündigten Vertrag nach einer Portierung wieder einen laufenden Vertrag konstruieren wollen.
Das sollte man A1 (am besten schiftlich) fragen.
Wenn du der Meinung bist, dass der Vertrag schon fristgerecht gekündigt ist, dann Einspruch gegen die Rechnung machen. Diesen dann auch bei der RTR Schlichtungsstelle registrieren, damit die Fälligkeit gehemmt wird.
Da du anscheinend nicht der erste mit so einem Problem bist, sollte man sich auch mal an den VKI wenden.

ryan

die ultimative empfehlung:

1. nie auf eine hotline hören.

2. einen konkreten portierungstermin vereinbaren. zu dem muß der alte vertrag noch laufen.
die kündigung ist davon unabhängig, muß eben so vereinbart werden, daß sie möglichst kurz nach dem portierungszeitpunkt liegt. Für die restzeit des alten vertrags wird eine neue nummer aufgeschaltet. eigentlich logisch.

aber das macht man weder telefonisch noch online, sondern nur persönlich. eigentlich auch logisch.

Bernhard1975

Hallo!

Tja, auf genau die selbe Abzocke bei A1 bin ich auch hereingefallen! Die Beschwerde hab ich grad abgeschickt, eingeschrieben mit Empfangsbestätigung.

Was mich aber irritiert: JEDESMAL an der Hotline wird was anderes erzählt, die Ansprechpartnerin gestern bei der Hotline war die Erste, der sowohl das Problem in dieser Form bekannt war als auch die Erste, die mich informiert hat, das mein Vertrag?!?!, welche ich aber in dieser Form für die neue Nummer nie unterschrieben habe, weiterläuft!

Was ich mich aber frage: Kann mir bitte jemand erklären, wie es gehen soll, eine Nummer portieren zu lassen OHNE bei zwei Handybetreibern ZUMINDEST 3 Monate zwei Rechnungen parallel zu bekommen? Das ist doch nicht der Sinn der Sache!

Interessanterweise hat es letztes Jahr bei meiner Freundin aber exakt so funktioniert:
Vertrag bei A1 drei Monate vor Ablauf der Mindestvertragsdauer gekündigt.
Kurz vor Ende des Vetrages neues Handy bei einem Alternativanbieter geholt.
Nummer portieren lassen.
Keinen Tag länger als nötig von A1 ne Rechnung bekommen!?

Hat A1 hier irgendwann eine besonders kundenunfreundliche Lösung eingeführt und hat dies der Mitbewerb auch?

Bin auf jeden Fall inzwischen extrem verärgert.

Ich halte aber auf dem Laufenden wie es nun bei mir weitergeht.

Grüße
Bernhard

-Gast- (nicht überprüft)

[color=#0000FF]aber wichtig für alle:

wenn man den betreiber wechseln will,
1. beim neuen eine NÜV-abfrage machen lassen
2. sich ein portierungsdatum geben lassen
3. und dann erst so kündigen, daß der alte vertrag beim portieren noch besteht.[/color]

-Gast- (nicht überprüft)

andrea,
wieso eigentlich an die AK? die konnte doch nicht zuständig sein, es ging ja nicht um ein arbeitsverhältnis.

gutschrift ist fast immer ein pauschalbetrag. wenns paßt - nehmen und schweigen. ;)

Andrea30

Wen´s interessiert, hier der aktuelle Stand:

Ich habe mich schriftlich an die AK gewandt und mein Problem geschildert. Von der AK wurde ich dann an die Schlichtungsstelle RTR verwiesen.

Dieses war jedoch nicht mehr erforderlich, da ich von seiten A1 bereits eine Gutschrift ausgestellt bekommen habe. Mir ist bis heute schleierhaft wie sich dieser Betrag zusammensetzt - der freundliche Herr in der Hotline konnte es mir auch nicht sagen- ehrlich gesagt is es mir aber auch egal. Dem Betrag nach zu schließen wurde mir offensichtlich auch noch das für Juli verrechnete Grundentgelt gutgeschrieben.

Von meiner Seite war´s das jetzt. Über den Ausgang bin ich positiv überrascht! :lol:

-Gast- (nicht überprüft)

tja, andrea,
ein seriöser betreiber mit kompetentem personal (bitte keine fragen zu dieser konstellation!!)
hätte dir sagen müssen, daß du erst kündigen darfst, wenn du die abfrage für die portierung in der hand hast.

das ist aber bei allen so.

du hättest also nicht früher kündigen müssen, sondern hast anscheinend zu früh gekündigt. ist aber ein übliches problem, auch bei vielen kunden, denen mans sagt. konsumentenschutz wird da eher nicht zuständig sein, sondern (nach einspruch) RTR.

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