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Post-Schikane bei Einschreibetiketten-Rücknahme

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Post-Schikane bei Einschreibetiketten-Rücknahme

ruehrer001
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Früher hat die Post Einschreibetiketten angeboten, welche abgepackt zu je 3Stk/6,30EUR in den Post-Filialen gekauft werden konnten. Irgendwann um den Mai dieses Jahres entschließt sich die Post, diese Etiketten für ungültig zu erklären. Die gekauften, so erhielt man bis vor kurzem noch vom Kundendienst die Auskunft, würde man gegen Bargeld in jeder Filiale zurücknehmen. Das kann ich bestätigen, denn bis etwa Mitte November war das auch so. Das muss man auch erwarten können, handelt es sich ja praktisch um Post-Gutscheine, die ohne Verschulden des Käufers nicht mehr verwendet werden können. Ich habe vor einigen Tagen noch vier Stück gefunden und trug diese wieder zur Post-Filiale. Man sagte mir, dass man seit neuestem dafür kein Bargeld mehr hergeben darf. Jetzt muss ein Formular ausgefüllt werden: http://www.post.at/downloads/Einschreibetikettenumtausch_201111_1.pdf. Darin wird man praktisch gezwungen, die Etiketten samt persönlichen Daten + Kontoinformationen [u]mittels Einschreiben[/u] an den Kundendienst der Post-AG zu senden. Die Kosten für dieses Einschreiben werden nicht erstattet und muss der Kunde tragen! :woohoo: Es kann sich jeder selbst seine Gedanken über diesen "Dienst am Kunden" machen. Gruß aus Penzing

Kommentare

-Gast- (nicht überprüft)

ja. also. diese etiketten gabs.
die vorfrankierten umschläge sind auch kein guthaben. sondern verbrauchsmaterial. ich kauf sie mir ja nicht, wenn sie nicht rasch wieder rausgehen.

falsch verstandene vorratshaltung. aber selb(st)ständig...

Emma

Ich wußte garnicht, daß man diese Etiketten kaufen mußte, ich hab zwar schon lange kein Einschreiben weggeschickt, aber die Bestätigungszettel lagen doch früher immer am Schalter. Das gehört doch zum Preis dazu.

Ich hab noch im Voraus bezahlte frankierte Briefumschläge. Angeblich gelten die auch nicht mehr. Aber letzlich sind die auch wie ein Guthaben.

EMRK

Beim Verkauf dieser Etiketten hat die Post AG angegeben, dass diese unbegrenzt lange genutzt werden können. D.h. die Forderung des Kunden verjährt nicht.
Laut Post AG können diese aber wegen einer Änderung der Steuerrichtlinie nicht mehr verwendet werden.
Da der Kunde darauf vertrauen durfte, dass die Etiketten unbegrenzt eingesetzt werden können, hat die Rücknahme auch unbegrenzt ohne Kosten für den Kunden zu erfolgen.
Verlangt die Post AG nun die Rücksendung mittels Einschreiben, so hat sie dem Kunden die daraus resultierenden Kosten, als Vertrauensschaden, zu erstatten.
Hinzu kommt noch, dass im Mai 2011 der Pressesprecher der Post AG die Rückgabemöglichkeit in der Filiale bestätigt hat ( [url=http://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/MagazinArtikel/D... ).
Auch auf diese Aussage darf der Kunde vertrauen, zumal auch hier wieder keine zusätzlichen Einschränkungen genannt wurden.
Wenn die Post AG sich nun auch an diese Aussagen nicht hält, so hätten wir dasselbe Resultat wie oben, der Kunde kann einen Vertrauensschaden geltend machen.

murks

@ruehrer001,

die Kosten für die Einschreib-Etiketten werden sicher zurückerstattet, jedoch die Kosten für Einschreiben, etc. musst Du selbst tragen, weil ja die Rücknahmefrist von 6 Monaten bereits vorüber ist.

-Gast- (nicht überprüft)

rührer,
ich kenn zwar diese etiketten nicht. die seite ist aber auch nicht mehr aufrufbar, also dürfte das ganze schon vorbei sein.
gutscheine waren das keine, sondern höchstens vorbezahlte leistungen, so wie briefmarken. ich glaub nicht, daß du da noch was machen kannst.

Corvus

Verstehe ich Sie richtig dass die Post sechs Monate Zeit zur Rückgabe geboten hat? Die Post hat ihr Einschreib-System schon lange umgestellt, das sollten auch die Kunden gemerkt haben.

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