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orthopäde - ungute ärzte, unmenschliche behandlung

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orthopäde - ungute ärzte, unmenschliche behandlung

trelos
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hallo, brauchte zum 1.x einen orthhopäden. termin gemacht. nach wartezeit gefragt beim kommen. 15 min.gesagt. 1 std. gedauert. egal. wurde dann v sprechstd. hilfe in eine kabine! beordert, nicht gebeten und im kommandoton "ausziehn. alles. bis auf unterwäsche". hm, man fühlt sich nicht so wohl. trotzdem gemacht. dann reingerufen. sag ich zur ärztin "entschuldigen sie, aber so habe ich noch nie ein erstgespräch bei einem arzt begonne, ich fühle mich nicht sehr wohl" sagt die ärztin "ok, dann stornieren wir ihren termin, hier ihre röntgenbilder, auf wiedersehen". ich ging. für mich ein menschenunwürdiges ambiente. beim erstbesuch eines arztes erwarte ich mir ein guten tag, handschlag, setzen sie sich bitte, kurz (meinetwegen) über beschwerden reden u . dann kann arzt sagen -machen sie sich bitte frei- aber im akkord die menschen halbnackt in umkleidekabinen warten zu lassen.....so kann man schneller u. mehr abcashen. übrigens: dr. schumich, 1210 wien

Kommentare

murks

ryan,

sechsstellig kann ja auch nur 1.000,00 Euro sein, wenn man Komma und Punkt wegdenkt! B)

ryan

naja. wenn sechsstellige prozeßkosten auflaufen, muß ja wohl auch der streitwert entsprechend sein.
beispiel?

Aufpasser

Schön wär's!
Wie sonst kann es sein, daß Geschädigte schon jahrelang gegen eine Versicherung prozessieren und schon 6stellige Prozeßkosten aufgelaufen sind? Versicherungen mit Rechtsabteilungen haben immer den längeren Atem.

ryan
Quote:

aber diese Sachverständigen muß zuerst der Patient zahlen, weil er in der Beweispflicht ist

nein. solches passiert höchstens dort, wo sich jemand auf dubiose möchtegern-sachverständige einläßt. wenn das gericht beauftragt, schießt in der regel der staat vor und der unterlegene zahlt dann.

Aufpasser
Quote:

doch da werden dann Sachverständige beigezogen (natürlich auch Mediziner)....

@murks
aber diese Sachverständigen muß zuerst der Patient zahlen, weil er in der Beweispflicht ist

@ryan

Quote:

die Krankenkassen mit den Versicherungen...
hmmm... ... unterschied?

Emma meint wahrscheinlich die Krankenkasse des Patienten und die Haftpflichtversicherung des beschuldigten Arztes und da ist schon ein Unterschied.
Tatsächlich haben ja die Krankenkassen den Schaden durch weitere Therapien, Reha oder Operationen. Da wäre es schon sinnvoll, wenn die ihre Kosten einfordern und dafür die Gutachten zahlen. Der geschädigte Patient muß natürlich auch entschädigt werden und da ist es eine Schweinerei, daß die Patienten viele Jahre kämpfen müssen, was nicht nur Mühen bedeutet (für einen Kranken noch mehr) sondern auch Geld kostet.

ryan

...und erst [b][i]folgen[/i][/b].

murks
Quote:

[size=5][b]nachdenken[/b][/size]

ja kennt den irgend ein/e Greane/r die Bedeutung dieses Wortes tatsächlich?

...für die Meisten ist ja schon [b]DENKEN[/b] ein den nicht vorhandenen Intellekt belastendes Fremdwort!

ryan
Quote:

die Krankenkassen mit den Versicherungen...

hmmm... ... unterschied?

danke fürs outing, emmi. die grünen wollen ja grad diese beweisumkehr durchsetzen. die konstellation wär dann sicher lustig - aber nicht für die patienten. denn ein arzt, der nicht allzu dumm ist, kann dir jederzeit beweisen, daß er korrekt bearztet hat.

nachdenken über folgen. das fehlen dieser handlung zeichnet die greenen seit ihrem anbeginn aus.

murks
Quote:

Und der Arzt müßte beweisen, daß er keinen Fehler gemacht hat und nicht der Patient, daß der Arzt etwas falsch gemacht hat.

So ist es auch Emma, doch da werden dann Sachverständige beigezogen (natürlich auch Mediziner)....

...und wie man bei uns so schön sagt:

"Ein Rabe hackt dem Anderen kein Auge aus!"

Emma

Die Ersatzleistung bei "Kunst"fehlern sollten sich die Versicherungen mit den Ärzten bzw die Krankenkassen mit den Versicherungen ausmachen und nicht mit den Patienten.
Und der Arzt müßte beweisen, daß er keinen Fehler gemacht hat und nicht der Patient, daß der Arzt etwas falsch gemacht hat.

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