orthopäde - ungute ärzte, unmenschliche behandlung
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Barbara Mucha und die Mucha-Administration
Kommentare
ryan,
sechsstellig kann ja auch nur 1.000,00 Euro sein, wenn man Komma und Punkt wegdenkt! B)
naja. wenn sechsstellige prozeßkosten auflaufen, muß ja wohl auch der streitwert entsprechend sein.
beispiel?
Schön wär's!
Wie sonst kann es sein, daß Geschädigte schon jahrelang gegen eine Versicherung prozessieren und schon 6stellige Prozeßkosten aufgelaufen sind? Versicherungen mit Rechtsabteilungen haben immer den längeren Atem.
nein. solches passiert höchstens dort, wo sich jemand auf dubiose möchtegern-sachverständige einläßt. wenn das gericht beauftragt, schießt in der regel der staat vor und der unterlegene zahlt dann.
@murks
aber diese Sachverständigen muß zuerst der Patient zahlen, weil er in der Beweispflicht ist
@ryan
Emma meint wahrscheinlich die Krankenkasse des Patienten und die Haftpflichtversicherung des beschuldigten Arztes und da ist schon ein Unterschied.
Tatsächlich haben ja die Krankenkassen den Schaden durch weitere Therapien, Reha oder Operationen. Da wäre es schon sinnvoll, wenn die ihre Kosten einfordern und dafür die Gutachten zahlen. Der geschädigte Patient muß natürlich auch entschädigt werden und da ist es eine Schweinerei, daß die Patienten viele Jahre kämpfen müssen, was nicht nur Mühen bedeutet (für einen Kranken noch mehr) sondern auch Geld kostet.
...und erst [b][i]folgen[/i][/b].
ja kennt den irgend ein/e Greane/r die Bedeutung dieses Wortes tatsächlich?
...für die Meisten ist ja schon [b]DENKEN[/b] ein den nicht vorhandenen Intellekt belastendes Fremdwort!
hmmm... ... unterschied?
danke fürs outing, emmi. die grünen wollen ja grad diese beweisumkehr durchsetzen. die konstellation wär dann sicher lustig - aber nicht für die patienten. denn ein arzt, der nicht allzu dumm ist, kann dir jederzeit beweisen, daß er korrekt bearztet hat.
nachdenken über folgen. das fehlen dieser handlung zeichnet die greenen seit ihrem anbeginn aus.
So ist es auch Emma, doch da werden dann Sachverständige beigezogen (natürlich auch Mediziner)....
...und wie man bei uns so schön sagt:
"Ein Rabe hackt dem Anderen kein Auge aus!"
Die Ersatzleistung bei "Kunst"fehlern sollten sich die Versicherungen mit den Ärzten bzw die Krankenkassen mit den Versicherungen ausmachen und nicht mit den Patienten.
Und der Arzt müßte beweisen, daß er keinen Fehler gemacht hat und nicht der Patient, daß der Arzt etwas falsch gemacht hat.
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