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Erhöhtes Beförderungsentgelt (Deutschland)

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Erhöhtes Beförderungsentgelt (Deutschland)

Fuchs
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Guten Tag liebe Anwälte/Interessierte, zu aller erst möchte ich erwähnen, dass meine Frage wohl eher zivilrechtlich einzuordnen ist. Am Samstag bin ich mit Freunden mit der Straßenbahn in die Stadt gefahren um essen zu gehen. Zwei fahrscheine habe ich mir von zu Hause mitgenommen, abgestempelt wurde der Erste bei der Hinfahrt, allerdings habe ich vergessen den anderen Fahrschein auf der Rückfahrt abzustempeln und wurde natürlich kontrolliert. Folge ist, dass ich in den nächsten Tagen meine Strafe von 40 € (erhöhtes Beförderungsentgelt) bezahlen muss. Allerdings bin ich erst 16 Jahre alt und somit noch nicht geschäftsfähig. Hierbei ist auch wichtig zu erwähnen, was das Landsgericht Bonn beschlossen hat: "Das Amtsgericht Bonn (4 C 486/08) hat festgestellt, dass ein minderjähriger “Schwarzfahrer” kein so genanntes “erhöhtes Beförderungsentgelt” zu zahlen hat. Hintergrund ist die Tatsache, dass Minderjährige wenn überhaupt, nur rechtlich lediglich vorteilhafte Verträge schliessen dürfen – das in den AGB vorgesehene erhöhte Beförderungsentgelt ist aber nicht lediglich rechtlich vorteilhaft, somit ist ein Vertragsschluss schon zu verneinen.Aber: Die Freude bei der entsprechenden Klientel sollte sich in Grenzen halten, das Amtsgericht macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass man einen Anspruch auf Grund einer so genannten ungerechtfertigten Bereicherung in Betracht ziehen würde – die Kläger hatten aber, trotz eines vorherigen richterlichen Hinweises, hierzu keine Ausführungen im Prozess gemacht. Somit ist im ergebnis zwar hier das erhöhte Beförderungsentgelt nicht angefallen, auch ist zu Recht der Vertragsschluss zu verneinen – keinesfalls ist dies somit aber ein Freibrief für Minderjährige Schwarzfahrer." Hieße das also, dass ich verklagt werden könnte aufgrund der ungerechtfertigten Bereicherung? Wenn Ja - welche Konsequenzen würde das nach sich ziehen? Ganz abgesehen davon finde ich die Strafauslegung absolut unangemessen. Ein Schüler, ohne Einkommen, muss genau so viel zahlen wie ein erwerbstätiger Erwachsener, der ein Monatseinkommen von x.000 im Monat hat. Verstößt dies nicht auch gegen das Grundgesetz und kann man gegen diese Strafauslegung vor das Verfassungsgericht gehen (überspitzt formuliert)?

Kommentare

kritischer Konsument

Es ist ein Preis für "skurrile Ansichten"!

kritischer Konsument

Der herausragendste wissenschaftliche Unsinn des Jahres wird wieder prämiert mit dem "Goldenen Brett vorm Kopf". Preisverleihung 26.11. 20Uhr in der Urania.

kritischer Konsument

Die Wochenkarte lohnt sich erst, wenn man mindestens an 4 Tagen/Woche je 1x hin und her fährt.

murks

Bei 2 - 3x die Woche wären das jeweils 2 mal 2,20 Euro mal 2 - 3x. Also pro Hin-und Rückfahrt 4,40 Eur0 mal 2 ergibt 8,80 Euro bei 2 mal. Die Jahreskarte um gerade 1 Euro täglich ist dagegen billiger.

Emma

Dafür sind die 8-Tages-Karten ziemlich teuer. Ich fahre nur ca 2-3x/Woche, da lohnen sich Zeitkarten nicht.

wuestenrennmaus

Das ist wirklich toll - 1 Euro täglich! Wo gibt es das noch?

kritischer Konsument

So ein Kontroll-Schnitt würde ich auch annehmen. Bei 365€ für die Jahreskarte (Pensionisten noch weniger) ist man mit 4x Schwarzfahren schon weit darüber,

murks

Wenn man sich die Strafe für Schwarzfahren in Wien so ansieht, so ist es wesentlich billiger sich eine Jahresnetzkarte zu leisten, denn wenn man oft mit den Öffis fährt so kann man im Schnitt mit etwa 7 bis 10 Kontrollen pro Jahr rechnen.

Zwar habe ich seit einiger Zeit wieder ein Auto, doch wenn immer es möglich ist fahre ich doch lieber mit den Öffis. Auch meine Tochter verzichtet bewusst auf Fahrten mit dem Auto.

Auf Gründen des Umweltschutzes legte ich mir im Früjahr ein Elektromotorrad zu, Das ich bis auf wenige Spritztouren eigentlich nur zum Einkaufen (bei Schönwetter) benutze.

kritischer Konsument

@wuestenrennmaus
dazu reicht es nicht. "Intellektuelle" Pülcher sind die gefährlicheren, weiß man schon von anno nazimal.

kritischer Konsument

Also ich habe mich informiert. Das Jugendticket kostet 19.60 und jeder Schüler oder Lehrling bis 24 kann das ganze Jahr über an den Schul- bzw. Arbeitstagen zwischen Wohnung und Arbeits- bzw Schulort beliebig oft hin- und herfahren.
Für 60€ gibt es eine uneingeschränkte Schülerjahresnetzkarte.

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