Mietwagen als Gebrachtwagen verkauft

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Kommentare
Eien Rechnung AN SIXT. Ob der ADAC damit eher etwas anfangen könnte?
Aber dann nur die kostenlose Erstberatung (RA-Kammer, Bezirksämter).
Ein Anwalt kostet. Ich finde, man sollte erst bei den Autofahrervertretungen nachfragen. Wenn es eine deutsche Beschwerde ist halt beim ADAC. Vielleicht gibt es dort schon einschlägige Fälle.
Zumindest eine Erstberatung wäre vielleicht sinnvoll.
Hallo,
erstmal recht herzlichen Dank für die Antworten...
Zum obigen Zitat: Die Rechnung ist eine Reparaturrechnung an SIXT auf welcher durch die Fahrgestellnummer ersichtlich ist, dass es sich um mein Auto handelt!
Also ist ein Anwalt vielleicht wirklich das Richtige???
Nicht unbedingt. Das Land Tirol hat z.B. die Landesprüfstelle an den TÜV Süd ausgelagert.
ARBÖ oder ÖAMTC würde nicht viel helfen, glaube ich. Der Beschwerer war beim TÜV, dann kann er nur in Deutschland gewesen sein. Es steht auch nicht, was das für eine Rechnung "an" SIXT gewesen sein soll. Ein Leihwagen hätte eher eine Rechnung "von" SIXT gehabt.
Ich denke der Händler hätte es auf jeden Fall erwähnen müssen, denn es ist eigentlich bekannt, dass die typischen Mietwagenfahrer mit den Fahrzeugen nicht gerade schonend umgehen.
Im Allgemeinen sind gebrauchte Mietwägen um Einiges billiger zu haben, als normale "Gebrauchte", jedoch bei den Käufern nicht sehr beliebt...
Der ARBÖ oder ÖAMTC müsste da weiter wissen, denn wenn ich mich richtig erinnere gab es da einmal ein ähnliches Problem.
Vielleicht zuerst zu ARBÖ oder ÖMTC
Die nächste Fake-Beschwerde aus Deutschland, wieder mit entsetzlichem Deutsch.
Ob der Händler das nennen muss, ist aus der Ferne etwas schwierig zu beurteilen.
Wenn es eine Art Regel gibt, dass gebrauchte Mietwagen sehr viel häufiger bzw. schwerere Defekte haben, als andere Gebrauchtwagen, dann hätte er es meiner Meinung nach erwähnen müssen. Oder anders ausgedrückt, wenn zwischen einem gebrauchten Mietwagen und einem gebrauchten Auto bei gleichem Kilometerstand/Alter ein erheblicher Marktpreisunterscheid besteht, dann wäre das wohl zu erwähnen gewesen.
In diesem Fall könntest du uU den Vertrag wegen Irrtum, ev. auch wegen List, anfechten.
Außerdem stehen dir innerhalb von 2 Jahren Gewährleistungsansprüche zu, die zwar bei Gebrauchtwaren auf 1 Jahr verkürzt werden können, aber dies muss einzeln ausgehandelt worden sein.
Allerdings muss du belegen, dass der Defekt schon bei Übergabe vorhanden war. Wenn nun dieser Defekt in Zusammenhang mit Mietwagen sehr häufig auftritt, dann könnte man hier ev. eine indirekte Beweisführung machen.
Deshalb würde ich dir raten, alle Unterlagen (Kaufvertrag, TÜV Bericht, Sixt Rechnung,..) einem Anwalt vorzulegen und mit ihm die weitere Vorgehensweise zu besprechen.