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Pfusch am Bau

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Pfusch am Bau

EMRK
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Nachdem ryan hier auf die neuen "Pfusch am Bau" hingewiesen hat, habe ich mir die Sendung vom 7.5. angesehen und muss sagen ich bin etwas entsetzt. Selbst, oder gerade wenn man annimmt, dass ein Teil der Sendung gescriptet ist, so wird das Ziel der Bauherrenhilfe bzw. der Sendung Pfusch am Bau, Bauherren zu helfen und den Zuschauern wichtige Hinweise zu geben, in dieser Folge m.E. nicht erreicht: Beim Teil mit dem Reihenhaus erklärt Herr N., dass eine Absturzkante nicht ausreichend gesichert ist und er deshalb eigentlich gar nicht mehr weggehen dürfte. Das entbehrt wohl jeder Grundlage. Zwar hat ein Sachverständiger eine Hinweispflicht, ob der Eigentümer diesem Hinweis nachkommt oder nicht, ist dann allerdings die Entscheidung (Aufgabe) des Eigentümers. Anschließend wird sehr lange über Mangelsuche,.. sowie Kosten in der Reihenhausanlage berichtet. Allerdings haben sie Eigentümer ein wesentlich größeres Problem, denn die ausführende Firma stellt die Baustelle nicht fertig und erbringt somit auch keine Mangelbehebung. Was bringt ein Gutachten über Mängel, wenn man nicht weiß ob und wer diese behebt bzw. bezahlt? Zudem verliert man wertvolle Zeit, um seine rechtlichen Ansprüche zu sichern. Hier sollte also zuerst (bzw. parallel zur Mangelsuche) ein Anwalt kontaktiert werden um die rechtliche Situation abzuklären. Insbesondere da Herr N. über die WKO Seite (warum nicht im verbindlichen Firmenbuch) herausbekommen hat, dass das Unternehmen D. dort nur einen Eintrag als KFZ-Vermieter hat und keine Berechtigung zum Baugewerbe. Es müsste also zuerst abgeklärt werden zu welchen Gewerbe die ausführende Firma berichtigt ist bzw. war, denn es ist auch eigenartig, dass im Firmenwortlaut "..Immobilien.." auftaucht, wenn diesbezüglich kein Gewerbe existiert. Auch da von Herrn N. der genannte Verdacht genannt wurde dass, das Unternehmen eventuell finanziell nicht in der Lage ist die weiteren Bauarbeiten zu finanzieren, wäre es unbedingt notwendig seine Ansprüche rechtzeitig (durch einen Anwalt) gerichtlich feststellen zu lassen. Denn derjenige, der einen rechtsgültigen Titel hat, wir im Falle einer Insolvenz vor den anderen Gläubigern ausbezahlt.

Kommentare

firebird

@alouette
sie sind wohl ein ganz hartnäckiger verweigerer der qualifikation von hr. n.

hier mal ein auszug aus folgendem link zu EN ISO/IEC 17024 Zertifizierung

http://www.saaweiterbildung.de/html/eu_-_zertifizierung.html

"Eine dieser internationalen Normen ist die DIN EN ISO/IEC 17024, die die personengebundene Zertifizierung regelt. Sie ist im deutschen Sachverständigenwesen derzeit der höchste erreichbare Qualifikationsnachweis. Zertifizierte Sachverständige unterliegen bezüglich ihrer persönliche Eignung und ihrer hohen fachlichen Qualifikation u.a. aufgrund langjähriger Berufserfahrung der regelmäßigen Kontrolle einer akkreditierten Zertifizierungsstelle. Ihre Tätigkeit wird ständig überwacht (z.B. durch mehrere jährliche Kontrollen von gefertigten Gutachten). Die Gültigkeitsdauer des Zertifikats ist auf 5 Jahre begrenzt. Danach muss sich der zertifizierte Sachverständige erneut einer Überprüfung unterziehen. Daneben gibt es ausschließlich in Deutschland und Österreich öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (öbuvSV), die ihre persönliche Eignung und fachliche Qualifikation gegenüber einer Bestellungsbehörde (i.d.R. Handwerks-, Architekten-, Ingenieur- oder Industrie- und Handelskammer) nachweisen sollen. Ihre Tätigkeit unterliegt zwar der Überwachung durch die Bestellungsbehörde, jedoch gibt es keine verbindlichen bundeseinheitlichen Standards, lediglich Empfehlungen. Nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte und nach § 36 GewO öffentlich bestellte Sachverständige werden bezüglich ihrer Sachkunde jedoch nach weitgehend identischen Kriterien überprüft..."

und hier noch die erforderlichen voraussetzungen:

http://www.saaweiterbildung.de/html/bausachverstaendiger_werden_-.html

" Voraussetzung für die Aus- und Weiterbildung zum Sachverständigen ist eine abgeschlossene Ausbildung als Meister /in aus dem Bauhaupt- oder Baunebengewerbe, z. B. Dachdeckermeister, Maurermeister, Malermeister, Elektromeister, Heizungsbauer, Lüftungsbauer, Sanitärinstallateur, Poliere, aber auch Techniker /innen, Architekten /innen und Ingenieure /innen oder Immobilienfachleute, Immobilienfachwirte /innen, Kaufleute der Grundstückswirtschaft und Wohnungswirtschaft, Bankkaufleute, jeweils mit mehrjähriger Berufserfahrung. Zum Nachweis Ihrer Qualifikation fügen Sie bitte Kopien der aussagefähigen Unterlagen (Diplom, Meisterbrief etc.) bei."

die permanenten unterstellungen fallen dann wohl unter das kapitel verleumdung. über die folgen könnte sie dann noch der emrk aufklären.

Alouette

Warum nicht im verbindlichen Firmenbuch? Einfacher Grund: Die Abfrage bei der WKO ist kostenlos, die Abfrage im Firmenbuch gebührenpflichtig. Die WKO-Firmenangaben sollten aber mit dem Firmenbuch übereinstimmen.

Die Hausbauer sollten eher besorgt sein, jemanden als Sachverständigen zu bezahlen, der keiner ist.

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