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Guten Tag,
Ich möchte hier im Namen meiner 22 jährigen Stieftochter schreiben die in einem Gemeindebau wohnt uns seit einiger Zeit mit Wiener Wohnen über Schimmelbefall in der Wohnung in Kontakt ist. Das Ganze hat im Dezember 2011 mit einem Schreiben an Wiener Wohnen und Schimmel angefangen. Wiener Wohnen kam 4 Tage später und sagte es wäre nicht akut und man könnte nicht viel machen. Am 16.1.12 kam jemand zum Fenster einstellen, am 8.3.12 wieder Schimmel und ein Mail an WW. Am 15.3. noch ein Mail zur Erinnerung. Am 2. April kam dann ein Sachbearbeiter der nur für extreme Fälle zuständig wäre und da ich selber Hand angelegt habe und er nicht viel sehen könnte kann er da nichts machen. Im November 2012 wieder Schimmel. Am 13.11.12 kommt dann ein Maler der eine Spezialfarbe auf die Wand pinselt der den Schimmel beheben soll und die Fenster sollen eingestelt werden laut Maler?. Am 3.12.12 wie kanns denn anderst sein wieder Schimmel. Am 20.12.12 kam wieder jemand um nachzuschauen. Wie immer kamen die Standard Meldungen wie zu wenig gelüftet, geheizt usw.
Am 26.12.12 der Schimmel ist nun ca. 1,20 Meter in die Höhe gestiegen und 1,50 in die Breite im Schlafzimmer (schwarze und gelblicher Schimmel). Es ist also nicht mehr möglich gesund im Schlafzimmer zu übernachten. Ein dort (nicht komplett an der Wand) stehender Kleiderkasten hat auch bereits eine verschimmelte Rückwand. Interessanterweise sind nur alle Außenwände vom Schimmel befallen. Feuchtraum wie WC oder Badezimmer haben keinen Schimmel. Auch in der Küche und im Wohnzimmer haben sich bereits immer wieder Schimmelfelcken bei Fenster usw. gebildet die Sie immer mit Reinigungsmitteln entfernt hat. Wir haben gestern nun mit einem sehr starken Schimmelentferner gearbeitet um den Schimmel wegzubekommen. Aber das ist keine Dauerlösung und außerdem ist es Gesundheitsgefährdend. Ich finde es schlimm wie ein junger Mensch der eine Lehrausbildung macht und sein Leben startet von Institutionen wie Wiener Wohnen hingehalten, vertröstet und eigentlich im Stich gelassen wird nur weil er sich noch nicht so wehren kann wie jemand der älter ist. Leider kann man sich bei einem Lehlingsgehalt keine teure oder neue Wohnung leisten.
Was macht man in dieser Richtung am besten ?
Danke MfG
Kommentare
Bei uns handelt es sich um eine alte Anlage vor den 60er Jahren, die nicht mit Fertigteilen gebaut wurde. Ebenso die anderen Anlagen im Grätzel. Keine ist jünger als 1955
Würde mich interessieren, ob die vielen Schimmelfälle alle in mit Fertigteilen gebauten Häusern sind oder auch in solchen, die mit Backsteinen gebaut wurden.
Ich kann mir auch mit einem vollen Gehalt keine andere Wohnung leisten. Wir haben das Problem (1180 Wien - Weinhaus) schon seit eineinlalb Jahrzehnten. Pflegekräfte für meine bessere Hälfte, Besucher, Einrichtungen der Gemeinde bis hin zum Gesundheitsamt haben dies auch schon gemeldet. Nur das Gesundheitsamt hat erreicht, dass eine Steigleitung (in einer der Wohnungen über uns) repariert wurde. Seither wurde gar nichts mehr gemacht. Das Problem sind aber die nassen Wände, seit zwei Jahren akut. Eine langjährige Vormieterin hatte auch schon Probleme, wie ich erst kürzlich erfuhr. Aufgrund der Architektur und einer schlampigen Sockelsanierung. Es dürfte auch an der Heizung liegen. Dabei geht es uns noch gut, in einer Nachbarwohnung rinnt es von der Decke. Der Geruch der nassen Wände zieht sich überall rein, Mieter wurden schon angestänkert und auf der Arbeitsstelle gemobbt. Eine Sanierung um 5000 Euro oder mehr ist bei mir finanziell nicht drin. Und was bringt die, wenn die Feuchtigkeit von den Kellern unten oder gleich an mein Kabinett von der Nachbarstiege immer wieder hochkommt? Ich kann nur an Symptomen doktern, wenn WW nichts macht. Eine Privatwohnung würde mich ein Mehrfaches kosten und da gibts auch genug Querelen mit den Vermietern und der rechtliche Schutz ist geringer.
Mir ging es auch nicht darum wo ev. ein Verfahren geführt wird, sondern, dass sich der Betroffene zuerst über seine rechtlichen Möglichkeiten informiert und die entsprechende Strategie festgelegt wird.
Im übrigen macht es in der Regel auch im Außerstreitverfahren (Schlichtungsstelle) Sinn sich von einer rechtskundigen Person vertreten zu lassen, da das betreffende Unternehmen meist auch Experten vortragen lässt.
EMRK, diesmal liegen Sie falsch. Zuständig ist in Wien die Schlichtungsstelle.
An die Mietervereinigung, Verein für Konsumenteninformation (VKI), oder einen Anwalt wenden.
Man schaut ins Mietrechtsgesetz und geht in die Muthgasse zur Schlichtungsstelle.