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AKTUELLE MEINUNGEN
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Hallo zusammen,
ich bin völlig damit einverstanden, dass Rechnungsprogramme hilfreich sind. In unserem Betrieb benutzen wir verschiedene Software, um die Arbeitsprozesse zu verbessern. Außerdem achten wir darauf, dass unsere Ausrüstung auf dem neuesten Stand ist. Deshalb erwerben wir regelmäßig moderne Maschinen. Vor kurzem habe wir Hydraulikzylinder bei Hydraulic cylinders supplier erworben. Uns wurde eine umfassende Produktionslösung angeboten. Es ist auch möglich die Herstellung nach eigenen Zeichnungen zu verwirklichen.
Hey,
ich glaube, dass solche Rechnungsprogramme für Handwerker sinnvoll sind. Ich interessiere mich für alles, was die Produktionsprozesse im Betrieb erleichtern kann.
Wohin es geht weiß ich auch noch nicht. was ich machen werde, dafür schon. Es soll eine Yoga Reise werden. Dabei lasse ich mich überraschen. für mich ist das Ziele dieser Yoga Reisen nicht so wichtig, das Ziel ist voranzukommen
Da ich seit Jahren unter einer chronischen Darmerkrankung leide, interessiere ich mich natürlich generell für dieses Thema. Daher bin ich auch oft im Internet unterwegs, um mich zu informieren. Erst vor wenigen Tagen bin ich dabei zufällig auf https://www.kompetenzzentrum-bauch.com/blog/ursachen/ aufmerksam geworden. Dort könntet ihr euch einfach unvebindlich mal über die veschiedenen Ursachen von Darmbeschwerden informieren. Alles wird bestens erklärt und ich denke, dort kann deine Tochter wertvolle Informationen für ihre Hausarbeit finden.
Betrugsversuch durch eBay-Käufer

Betrugsversuch durch eBay-Käufer
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Kommentare
ho, emmidaxl,
schau mal unter www.fruehstuecks-tester.com, frage an dich.
sicher was dabei für dich. bsonders das rainduitsche
@EMRK
Schau mal bitte unter Lebensmittel zum Beitrag "Schutzatmosphäre"! Frage an dich.
[b]@EMRK
Du verwechselst die Beschwerde des Threaderöffners (ruehrer...) mit einem zum Thema passenden Fall, den ich zufällig im Ebay-Forum gesehen und hier zur Diskussion gestellt habe. Dafür mußte ich mich beschimpfen lassen (Verunglimpfung über den Nick u.a.)und mir wurde mehrmals unterstellt, der Autor des Forumtextes zu sein. In meinem Posting hier steht eindeutig, woher ich diesen Text habe und man kann keineswegs daraus schließen, daß ich der Käufer bin. Das hab ich dem uneinsichtigem Rudel auch mehrmals klar zu machen versucht. Ich brauche weder so ein Spiel noch einen Karton. An den Anführungszeichen ersieht jeder, daß es sich um ein Zitat handelt.
Hier also noch einmal der von mir "vor einem Monat" hier gepostete Text aus dem Ebay-Forum (und der Käufer schreibt auch nichts von Betrug, also meintest du rueher...und sprachst aber mich an):[/b]
[size=4]Dieses Problem wurde im Ebay-Forum zur Diskussion gestellt:
"ich habe folgendes problem,am 23.12.2011 habe ich ein leeren karton bei ebay ersteigert(wobei ich sagen muss das dies nicht eindeutig aus dem angebot hervor ging!ok,habe 1 euro geboten und dem verkäufer n mail gesendet mit der frage ob es denn nun nur ein leerer karton ist,der bejahtes dieses....danach schrieb ich ihm das ich zwar bereit bin den 1 euro gebot zu überweisen aberdarauf verzichte das dieser artikel mir zugesand wird.(7 euro versandkosten für n leerer karton????HALLOOOOO!!!)dies habe ich dem verkäufer 3 mal gesendet inklusiver bitte mir endlich seine IBAN nummer mit zu teilen da ich im ausland wohne....keine reaction.habe dann gestern den VK erneut n mail gesendet aber ebay meinte darauf hin es währe nicht möglich ihm diese nachricht zukommen zu lassen!!!!????!!!!also denke ich mal der hat mich auf der sperrliste befördert...hilfe bitte,was kann ich nun unternehmen?"
Das war der Vorgang. Was haltet ihr davon?
www.ebay.de/itm/280792749983[/size]
@Adaxl,
"Meiner Meinung nach", oder "nach meinem Rechtsempfinden" fällt tatsächlich unter da Recht der freien Meinungsäusserung.
Und es stimmt, Jemanden direkt des Betruges zu beschuldigen kann finanziell fürchterbar teuer enden...
@Adaxl
Ich wollte dir nichts unterstellen und nachdem ich weder dich noch den Käufer kenne habe ich keine Präferenzen jemanden etwas zuzuschreiben. Allerdings geht aus deinem Beitrag auch nicht direkt hervor, dass nicht du der Käufer bist. Zugegeben, man könnte mir vorwerfen, dass ich nicht alle Beiträge akribisch durchgelesen habe und mir aufgrund der indirekten Ansprache (der Käufer,..) nicht aufgefallen ist, dass du vermutlich nicht der Käufer bist. Es wäre aber auch wesentlich einfacher, wenn du die Situation direkt bei der Beitragserstellung erklären würdest.
Meinen vorhergehenden Beitrag habe ich verfasst um auf den entscheidenden Unterschied zwischen Zivil- und Strafrecht hinzuweisen. Denn die Aussage "Das ist Betrug" o.ä. ist und bleibt eine Tatsachenbehauptung und kann schmerzliche (finanzielle) Konsequenzen nach sich ziehen. Selbst wenn der Verkäufer wirklich eine bewusste Täuschung erzeugen wollte, so wird man das, für eine strafrechtliche Verurteilung ausreichend, kaum nachweisen können.
Eine Aussage wie "Meiner Meinung nach geht das Richtung Betrug.." könnte m.E. noch zulässig sein, da es sich hier um eine Meinung - Meinungsfreiheit - handelt und nicht um eine Tatsachenbehauptung.
sag, hast in deinem ten to ten job nichts anderes hzu tun, als ständig hier rein zu spucken und zu lästern? geh doch auf ein zweitgetränk und bewundere deinen leeren karton.
@murks
Nein, eben nicht. [size=5]Er hat erst nach dem Kauf gefragt[/size].
Man müßte halt einen Text lesen und verstehen können...und wenn man später noch einmal dazu postet zum Originaltext zurückgehen und nicht auf den eigenen Quatsch aufbauen.
...und Manche beschweren sich nach eindeutiger Nachfrage darüber, dass sie nur einen leeren Karton ersteigert haben!
den letzten absatz kann ich nur voll unterstreichen.
manche nehmen die anonymität eines webforums zu leicht.
Für@Adaxl
Ich gebe dir recht, dass das Angebot durchaus uneindeutig formuliert ist und man es auch so auffassen kann, als ob das Gerät im orginal Karton verkauft wird.
Allerdings ist hier sehr deutlich zwischen Zivil- und Strafrecht zu unterscheiden:
Eine unklare Formulierung, wie hier, wird für eine Verurteilung wegen Betrugs (Strafrecht) nicht ausreichen. Hier müsste es schon konkretere Handlungen in Richtung Betrug geben.
Im Gegensatz dazu werden im Zivilrecht, demjenigen, der unklare Formulierungen verwendet zu dessen Nachteil ausgelegt. D.h. du könntest in dieser Situation u.U. zivilrechtlich Erfolg haben. Hier wären zwei Möglichkeiten denkbar:
Lieferung (Einklagen) des Gerätes bzw. Wertersatz inkl. Orginalkarton ;), da dies ja so gekauft wurde.
Oder Anfechtung des Vertrags wegen Irrtum.
Die Frage ist jedoch wie die spätere Nachfrage ob das nur der Karton ist, zu bewerten ist. Eine genaue Betrachtung müsste hier ein Anwalt nach Durchsicht der Unterlagen vornehmen. Besser wäre es auf jeden Fall vor dem Bieten nachzufragen, ob der Artikel mit seinen Erwartungen übereinstimmt.
PS: Bitte mache nicht den Fehler und schreibe einen Text wie "Das ist Betrug" in die Bewertung, denn das ist eine Tatsachenbehauptung, die du beweisen musst. Gelingt dir der Beweis nicht (was sehr wahrscheinlich ist) so kann das u.U. sehr teuer werden.
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