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Betrugsversuch durch eBay-Käufer

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Betrugsversuch durch eBay-Käufer

ruehrer001
0
Noch nicht bewertet
[color=#000080][/color] Ich bin seit 2003 bei eBay und mache gerade eine ganz neue Erfahrung, denn mich will ein Käufer betrügen. Ich habe ihm ein makelloses original Nokia Handy geschickt. Nun reklamiert er ein nicht originales kaputtes Gehäuse und will Geld samt Versand zurück. Offenbar wurde das Handy-cover getauscht und nun hat er den eBay-Kundendienst und den PayPal-Käuferschutz eingeschaltet. Daraufhin wurde auf meinem PayPal-Konto Geld gesperrt. Die Sache ist am Laufen und ich habe keine Idee, wie ich mich gegen diesen Betrugsversuch wehren kann. Wenn er damit durchkommt, hat er mich mit Hilfe des eBay- und PayPal-Käuferschutzes um ein original Nokia-Cover betrogen und niemand kann ihm die Schweinerei nachweisen. Mir fällt auch gar nichts ein, wie ich mich gegen sowas hätte schützen können.

Kommentare

-Gast- (nicht überprüft)

ho, emmidaxl,
schau mal unter www.fruehstuecks-tester.com, frage an dich.
sicher was dabei für dich. bsonders das rainduitsche

Quote:

tut mir leid das in letzter Zeit hier nichts los war; ich hab bis jetzt keine Zeit gefunden die Seite zu verwalten

Adaxl

@EMRK
Schau mal bitte unter Lebensmittel zum Beitrag "Schutzatmosphäre"! Frage an dich.

Adaxl

[b]@EMRK
Du verwechselst die Beschwerde des Threaderöffners (ruehrer...) mit einem zum Thema passenden Fall, den ich zufällig im Ebay-Forum gesehen und hier zur Diskussion gestellt habe. Dafür mußte ich mich beschimpfen lassen (Verunglimpfung über den Nick u.a.)und mir wurde mehrmals unterstellt, der Autor des Forumtextes zu sein. In meinem Posting hier steht eindeutig, woher ich diesen Text habe und man kann keineswegs daraus schließen, daß ich der Käufer bin. Das hab ich dem uneinsichtigem Rudel auch mehrmals klar zu machen versucht. Ich brauche weder so ein Spiel noch einen Karton. An den Anführungszeichen ersieht jeder, daß es sich um ein Zitat handelt.
Hier also noch einmal der von mir "vor einem Monat" hier gepostete Text aus dem Ebay-Forum (und der Käufer schreibt auch nichts von Betrug, also meintest du rueher...und sprachst aber mich an):[/b]
[size=4]Dieses Problem wurde im Ebay-Forum zur Diskussion gestellt:
"ich habe folgendes problem,am 23.12.2011 habe ich ein leeren karton bei ebay ersteigert(wobei ich sagen muss das dies nicht eindeutig aus dem angebot hervor ging!ok,habe 1 euro geboten und dem verkäufer n mail gesendet mit der frage ob es denn nun nur ein leerer karton ist,der bejahtes dieses....danach schrieb ich ihm das ich zwar bereit bin den 1 euro gebot zu überweisen aberdarauf verzichte das dieser artikel mir zugesand wird.(7 euro versandkosten für n leerer karton????HALLOOOOO!!!)dies habe ich dem verkäufer 3 mal gesendet inklusiver bitte mir endlich seine IBAN nummer mit zu teilen da ich im ausland wohne....keine reaction.habe dann gestern den VK erneut n mail gesendet aber ebay meinte darauf hin es währe nicht möglich ihm diese nachricht zukommen zu lassen!!!!????!!!!also denke ich mal der hat mich auf der sperrliste befördert...hilfe bitte,was kann ich nun unternehmen?"

Das war der Vorgang. Was haltet ihr davon?
www.ebay.de/itm/280792749983[/size]

murks

@Adaxl,

"Meiner Meinung nach", oder "nach meinem Rechtsempfinden" fällt tatsächlich unter da Recht der freien Meinungsäusserung.

Und es stimmt, Jemanden direkt des Betruges zu beschuldigen kann finanziell fürchterbar teuer enden...

EMRK

@Adaxl

Ich wollte dir nichts unterstellen und nachdem ich weder dich noch den Käufer kenne habe ich keine Präferenzen jemanden etwas zuzuschreiben. Allerdings geht aus deinem Beitrag auch nicht direkt hervor, dass nicht du der Käufer bist. Zugegeben, man könnte mir vorwerfen, dass ich nicht alle Beiträge akribisch durchgelesen habe und mir aufgrund der indirekten Ansprache (der Käufer,..) nicht aufgefallen ist, dass du vermutlich nicht der Käufer bist. Es wäre aber auch wesentlich einfacher, wenn du die Situation direkt bei der Beitragserstellung erklären würdest.

Meinen vorhergehenden Beitrag habe ich verfasst um auf den entscheidenden Unterschied zwischen Zivil- und Strafrecht hinzuweisen. Denn die Aussage "Das ist Betrug" o.ä. ist und bleibt eine Tatsachenbehauptung und kann schmerzliche (finanzielle) Konsequenzen nach sich ziehen. Selbst wenn der Verkäufer wirklich eine bewusste Täuschung erzeugen wollte, so wird man das, für eine strafrechtliche Verurteilung ausreichend, kaum nachweisen können.
Eine Aussage wie "Meiner Meinung nach geht das Richtung Betrug.." könnte m.E. noch zulässig sein, da es sich hier um eine Meinung - Meinungsfreiheit - handelt und nicht um eine Tatsachenbehauptung.

-Gast- (nicht überprüft)

sag, hast in deinem ten to ten job nichts anderes hzu tun, als ständig hier rein zu spucken und zu lästern? geh doch auf ein zweitgetränk und bewundere deinen leeren karton.

Adaxl

@murks

Quote:

aber übrig bleibt noch immer die Tatsache, dass nach Nachfrage beim Verkäufer die eindeutige Auskunft kam, es handelt sich NUR um den LEEREN Karton. Also wusste man als Käufer, dass man eben nur diesen leeren Karton kauft!

Nein, eben nicht. [size=5]Er hat erst nach dem Kauf gefragt[/size].
Man müßte halt einen Text lesen und verstehen können...und wenn man später noch einmal dazu postet zum Originaltext zurückgehen und nicht auf den eigenen Quatsch aufbauen.

murks

...und Manche beschweren sich nach eindeutiger Nachfrage darüber, dass sie nur einen leeren Karton ersteigert haben!

-Gast- (nicht überprüft)

den letzten absatz kann ich nur voll unterstreichen.
manche nehmen die anonymität eines webforums zu leicht.

EMRK

r@Adaxl

Ich gebe dir recht, dass das Angebot durchaus uneindeutig formuliert ist und man es auch so auffassen kann, als ob das Gerät im orginal Karton verkauft wird.
Allerdings ist hier sehr deutlich zwischen Zivil- und Strafrecht zu unterscheiden:
Eine unklare Formulierung, wie hier, wird für eine Verurteilung wegen Betrugs (Strafrecht) nicht ausreichen. Hier müsste es schon konkretere Handlungen in Richtung Betrug geben.
Im Gegensatz dazu werden im Zivilrecht, demjenigen, der unklare Formulierungen verwendet zu dessen Nachteil ausgelegt. D.h. du könntest in dieser Situation u.U. zivilrechtlich Erfolg haben. Hier wären zwei Möglichkeiten denkbar:
Lieferung (Einklagen) des Gerätes bzw. Wertersatz inkl. Orginalkarton ;), da dies ja so gekauft wurde.
Oder Anfechtung des Vertrags wegen Irrtum.

Die Frage ist jedoch wie die spätere Nachfrage ob das nur der Karton ist, zu bewerten ist. Eine genaue Betrachtung müsste hier ein Anwalt nach Durchsicht der Unterlagen vornehmen. Besser wäre es auf jeden Fall vor dem Bieten nachzufragen, ob der Artikel mit seinen Erwartungen übereinstimmt.

PS: Bitte mache nicht den Fehler und schreibe einen Text wie "Das ist Betrug" in die Bewertung, denn das ist eine Tatsachenbehauptung, die du beweisen musst. Gelingt dir der Beweis nicht (was sehr wahrscheinlich ist) so kann das u.U. sehr teuer werden.

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