Logo: Zur Startseite
Lieber User von diemucha.at,

wir haben unsere Webseite technisch verbessert und bieten Ihnen ab sofort noch mehr Inhalte. Wir ersuchen alle User, die sich bereits auf der "alten" Webseite registriert haben und einen Beitrag oder Kommentar posten wollen, sich wie immer anzumelden. Da die Passwörter der User anonym sind, nutzen Sie bitte die Funktion "Passwort vergessen" – Sie erhalten umgehend einen Zugang per Mail, bitte sichern Sie hier ihr altes (oder ein neues Passwort), ungestörtes Posten ist danach sofort wieder möglich.
Sollten Sie Probleme mit der Anmeldung haben, senden Sie bitte ein Mail an administrator@diemucha.at, wir kümmern uns umgehend um Ihr Anliegen. Auch Anregungen, Wünsche und Verbesserungsvorschläge nehmen wir gerne entgegen.

Viel Freude mit der "neuen" Mucha wünscht

Barbara Mucha und die Mucha-Administration

Ohne Vertrag nach bestandener Prüfung arbeiten?

Bild des Benutzers Sonja5

Ohne Vertrag nach bestandener Prüfung arbeiten?

Sonja5
0
Noch nicht bewertet
Hallo, habe heute meine mündliche Abschlussprüfung bestanden. Normalerweise endet somit das Ausbildungsverhältnis. Werde aber übernommen, der Vertrag ist noch nicht vorgelegt und auch noch nicht unterschrieben wurden. Dieser soll allerdings erst ab Februar gelten. Darf ich dann morgen überhaupt arbeiten gehen? Dürfen die mich wirklich bis Februar noch zum Azubigehalt bezahlen? Stehe ich nicht somit den halben Monat in gar keinem Arbeitsverhältnis? Habe ich Rechte darauf den halben Monat zum festen Gehalt bezahlt zu werden?

Kommentare

-Gast- (nicht überprüft)

emrk,
das war eine "frage" aus deutschland. erkennbar am azubi.
diese beiträge werden hier erkennbar nur juxhalber reingestellt.

EMRK

Bei der Beantwortung deiner Fragen spielen eine Vielzahl von Faktoren eine Rolle (Kollektivvertrag, Branche,...). Am Besten wendest du dich an eine Arbeitnehmerorganisation (Arbeiterkammer, Gewerkschaft,..) die können auf den jeweiligen Fall gezielt eingehen.

Nur soviel:
Die meisten Verträge (auch der Arbeitsvertrag) können auch mündlich geschlossen werden. Wenn du mit deinem Arbeitgeber übereinkommst, dass du bei ihm im Feb. arbeitest, genügt das. Sind keine speziellen Vereinbarungen getroffen worden, so kommen die gesetzlichen und (wenn vorhanden) kollektivvertraglichen Vorgaben zum tragen.

meliane

[b]Können Sie bitte in Ihrem Heimatland fragen? Hier ist Österreich!!![/b]

Werbung