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A1 Telekom

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A1 Telekom

bowler
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Noch nicht bewertet
Vor ca 7 Monaten habe ich mir bei A1 ein Package mit dem Iphone4 genommen. Nach einiger Zeit hatt ich eines Morgens plötzlich eine SMS das mein Handy wegen Überschreitung des Downloadlimits in der Nacht gesperrt wurde. Ich habe natürlich sofort einen Gebühreneinspruch bei A1 gemacht, außer der üblichen Standardantwort habe ich nichts zurückbekommen. 3 Monate und 2 Urgenzen später hatte ich immer noch keine Antwort auf meinen Gebühreneinspruch, also telefonisch bei der Hotline gemeldet, nette Mitarbeiterin, sehr bemüht, hat das ganze nochmals weitergeleitet. Gut, dachte ich, das wird dann schon erledigt. Erledigt ist es geworden, aber wie: Gestern hatt ich Besuch von einem Mitarbeiter des BG der die gesamte Summe einheben wollte. D.h. in Kurzfassung: Gebühreneinspruch-> keine Reaktion Urgenzen -> keine Reaktion Anruf an der Hotline -> keine Reaktion Reaktion von A1 -> nicht bei mir melden und Klage Von A1 wäre es vielleicht besser gewesen mich anzurufen (ich hatte meine zweite Telefonnummer als Kontakt angegeben) oder mir überhaupt ein Mail zu schicken. Ich hätte auch gerne einen Bearbeiter zurückgerufen - wenn sich jemand überhaupt nur gemeldet hätte. Kleiner Tipp an A1: Verbessert euer Service

Kommentare

murks

ryan,

Recht hast, und glücklicher Weise hat sich das Kafferudel noch nicht eingemischt, denn sonst wären wir vom ursprünglichen Thema schon wieder weit, weit weg!

ryan

murks, da ist mehr schiefgegangen. hätte bowler wirklich einen nachsendeauftrag gehabt, dann hätte es keine hinterlegte und nicht behobene zustellung gegeben.

ich würde einfach raten, einmal akteneinsicht zu nehmen, dann kann man immer noch weitersehen. die ganze diskussion in einem webforum ist nicht zielführend, weil wir die fakten nicht kennen, nicht kennen können, und nicht bewerten können.

murks
Quote:

Wenn dir wirklich wegen dem Umzug die Schreiben vom Gericht nicht zugestellt wurden, dann kannst du die Exekution durch Aufheben der Vollstreckbarkeit stoppen.

Allerdings gilt auch ein hinterlegtes und nicht abgeholtes Schriftstück als zugestellt, es sei denn der/die EmpfängerIn kann nachweisen nicht in der Lage gewesen zu sein dieses Schriftstück zu beheben.

Quote:

Keinesfalls würde ich dir aber raten jetzt noch selbst Widersprüche etc. einzulegen um die Kosten nicht noch zu vergrößern.

Hier kann man eventuell Verfahrenshilfe beantragen.

Quote:

(Ob das wirklich billiger kommt muss du selbst rausfinden und wird in der Regel vom der offenen Forderung abhängen)

EMRK hat natürlich Recht, die Frage ist welche Kosten könnten entstehen, denn nur mit dem Aufheben der Vollstreckbarkeit ist es noch nicht getan. Zusätzlich geht es ja auch um die (laut BF) zu Unrecht entstandenen Kosten, welche von A1 / Telekom verlangt werden.

EMRK

[b]murks schrieb:[/b]

Quote:

natürlich wird eine Mahnklage eingebracht, jedoch wird im Fall keiner Reaktion der/des Geklagte/n ein Versäumnisurteil gefällt, welches einem Zahlungsbefehl gleichkommt, ist jedoch egal, der Gerichtsvollzieher hat bereits geläutet, somit wird der/die BF kaum um die Zahlung herumkommen.

Eine Mahnklage hat einige Besonderheiten und ist deshalb eigentlich keine "normale" Klage.
Mit einer Mahnklage bekommt man einen vollstreck-(exekutier)baren Titel. Entscheiden dabei ist, dass kein Gerichtsverfahren stattfindet, sondern direkt nach der Prüfung (Zuständig,..) durch das Gericht ein bedingter Zahlungsbefehl erlassen wird. Die Bedingung ist, dass kein Widerspruch gegen den Zahlungsbefehl eingelegt wird. Somit ist auch kein Versäumnisurteil oä notwendig.

@bowler

Wenn dir wirklich wegen dem Umzug die Schreiben vom Gericht nicht zugestellt wurden, dann kannst du die Exekution durch Aufheben der Vollstreckbarkeit stoppen. Eventuell wird man auch hilfsweise über eine Widereinsetzung in den vorigen Stand nachdenken müssen.
Wie murks schon geschrieben hat fehlt hier einiges an Information(Was wurde aus dem Vertrag? ...). Auch unklar ist, ob A1 jetzt nur einen Rechnungsbetrag, oder den gesamten Vertrag eingeklagt hat.
Meiner Meinung nach hast du in dieser etwas verfahrenen Situation zwei Möglichkeiten:

- Bezahlen der von A1 verlangten Kosten inkl. Gerichtsvollzieher mit dem Risiko, dass hier noch nicht alle Forderungen verrechnet wurden (müsste sich aus Abrechnungen etc. ergeben)

- Zu einem Anwalt gehen, sich umfassend beraten lassen, und dann die richtigen Schritte setzen. (Ob das wirklich billiger kommt muss du selbst rausfinden und wird in der Regel vom der offenen Forderung abhängen)

Keinesfalls würde ich dir aber raten jetzt noch selbst Widersprüche etc. einzulegen um die Kosten nicht noch zu vergrößern.

murks

ryan,

natürlich wird eine Mahnklage eingebracht, jedoch wird im Fall keiner Reaktion der/des Geklagte/n ein Versäumnisurteil gefällt, welches einem Zahlungsbefehl gleichkommt, ist jedoch egal, der Gerichtsvollzieher hat bereits geläutet, somit wird der/die BF kaum um die Zahlung herumkommen.

A1, bzw. Telekom schaltet in so ziemlich allen Fällen ein Inkassobüro ein, weil die recht gute Erfolge beim Geld eintreiben haben. Es gibt auch Inkassobüros, die die Ausstände dem Gläubiger in Bar ablösen.

ryan

murks, du bist grundsätzlich und mit fast allem richtig.
nur der inkassoabschnitt wird nicht von allen und nicht immer verwendet, es hat sich schon ein bißchen herumgesprochen, daß man inkassoerpresser ignoriert.

mit versäumungsurteil liegst du falsch. eingebracht wird eine mahnklage, auf die ein bedingter zahlungsbefehl erlassen wird. wenn man gegen den nicht einspricht, ist die forderung rechtskräftig. der umzug, ohne a1 die neue adresse mitzuteilen, kommt also teuer.

ob eine simkarte eingeloggt war oder nicht, ist egal. das limit für datentransfer wurde überschritten, also muß eine internetverbindung bestanden haben, über die bewegungen stattfanden. die leute vergessen halt, daß jedes aufrufen einer webseite, jedes email, etc. einen teilweise hohen datenumsatz mit sich bringt. dann noch ein paar apps, spielchen und solches - und gleich ist man im 2-3stelligen mb-bereich.

murks

Das Problem ist allerdings, nachdem die Forderung von der Telekom bereits vom Exekutionsgericht behandelt wird wird Dir nichts Anderes übrig bleiben, als zu bezahlen.

Was mich allerdings stutzig macht ist, Du schriebst "vor ca.7 Monaten" und "nach einiger Zeit".
Eine offene Rechnung bedeutet, für den Fall, dass Du bereits die erste Rechnung nicht beglichen hast, dass Du vor ca. 6 Monaten eine Mahnung bekommen hättest.
Hier gibt es meistens eine Frist von ca. 2 Wochen für die Begleichung, also wurde Dir das Smartphone frühestens vor ca. 5 1/2 Monaten gesperrt.
Anschliessend kommt noch eine Mahnung samt Aufkündigung des Vertrages von Seiten der Telekom samt einer Wertausgleichsforderung für das Handy.

Reagierst Du darauf nicht, so wird erst ein Inkassobüro eingeschaltet, was in der Regel etwa 2 bis 3 Monate in Anspruch nimmt. Ein Inkassobüro schickt auf jeden Fall nach einigen Mahnungen und Teilzahlungsvorschlägen einen Mitarbeiter an Deine Meldeadresse, bzw. Meldeadressen, was auch wieder zumindest 1 Monat in Anspruch nimmt.

Ist eine Schuldeintreibung nicht möglich, so übergibt das Inkassobüro diese Sache an einen Rechtsanwalt, der noch einmal eine Mahnung mit Klagsandrohung an Dich sendet, Dauer ca. 2 Monate.

Danach wird bei Gericht die Forderung eingeklagt, was zumindest 1 Monat dauert, es kommt zu einem Versäumnisurteil mit 14 Tagen Einspruchsfrist.

Anschliessend kann der Anwalt mit diesem Versäumnisurteil die Exekution beantragen, was wiederum ca. 1 Monat in Anspruch nimmt. Erst dann bekommst Du Besuch eines Exekuters.

Rein rechnerisch geht sich Das mit ca. 7 Monaten nicht wirklich aus. Nebenbei kann ich mir eher schwer vorstellen, dass ALLE Mahnungen, samt zumindest ZWEI eingeschriebenen Briefen des Gerichtes nicht bei Dir ankamen, ganz zu schweigen vom Aussendienstmitarbeiter des Inkassobüros, die arbeiten sehr effizient.

Dazu kommt noch etwas, was ich mich frage:

A1, bzw. Telekom gibt kein Vertragshandy samt Bindung ohne Einziehungsauftrag her, also hättest Du da auch eine Bewegung auf Deinem Konto sehen müssen, ausser Du hast kurz nach Übernahme des Handys und der Freischaltung der SIM-Karte den Einziehungsauftrag bei Deiner Bank storniert.

Abschliessend, die Frage:

Hast Du jemals einen SCHRIFTLICHEN Gebühreneinspruch gemacht und auch jemals SCHRIFTLICH urgiert? [b]Und damit meine ich jetzt NICHT per email![/b] sondern per eingeschriebenen Brief?

bowler

Das Handy ist nachts [b]immer[/b] ausgeschalten. Und genau das ist das Problem das A1 Telekom nicht einsehen will. Laut ihren Systemen war die SIM die ganze Nacht eingeloggt

murks

...nau und wenn schon Smartphone, dann kann man ja auch die Internetverbindung unterbrechen, bzw. das Ding Nachts einfach abschalten!

Es sei denn die Ausschalttaste zu finden wäre ein Problem...

ryan

noch immer zu wenig glaubwürdig.
bei nachsendeauftrag gehen rsa/b-zustellungen normalerweise mit einem vermerk zurück.
trotzdem bist du aber verpflichtet, eine adreßänderung selbst sofort bekanntzugeben. auch an a1. deren rechnungen sind aber wahrscheinlich auch per web abrufbar.
ich fürchte, du hast dir einen teuren spaß eingebrockt.

nur persönliche meinung:
ich würde mich nie auf eine datenschleuder namens iphone einlassen und verwende telefone nur zum telefonieren.

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