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Barbara Mucha und die Mucha-Administration

Falschberatung durch Promoter

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Falschberatung durch Promoter

warki
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Guten Abend, ich habe am 29.11.12 einen Handyvertrag bei einem O2 Promoter abgeschlossen. Da mein alter Vertrag noch bis Anfang März 13 aktiv ist, bot mir der Promoter an den neuen Vertrag auf den 28.02.13 vorzudatieren. Das ist so auch im Vertrag, den beide Parteien unterzeichneten, angegeben. Nachdem mir dann Anfang Januar eine Rechnung, auch über die Grundgebühr für den neuen Vertrag ins Haus flatterte, reklamierte ich die Rechnung telefonisch bei O2. Die Dame ließ mir anstandslos den Betrag gut schreiben, gab an sie würde einen Vermerk diesbezüglich machen und ich solle nächsten Monat erneut anrufen, da würde dann der gleiche Vorgang statt finden. Gestern erhielt ich nun die neue Rechnung, wieder wurde die Grundgebühr für den neuen Vertrag berechnet. Also rief ich, wir mir geraten, wieder die Kundenhotline von O2 an. Diesmal wurde mir jedoch gesagt, dass mir keine Gutschrift zu stünde. Der Vertrag wäre vordatiert, aber o2 hätte keine Angaben darüber gehabt und ein Vordatieren wäre gar nicht möglich. Nur dann, wenn ich von einem anderen Anbieter zu O2 wechseln würde bei Rufnummerportierung. Meine neue Simkarte wurde laut Hotline noch am Tag des Vertragsabschlusses aktiviert. Man sagte mir ich müsse für den Schaden allein aufkommen, könne mich bestenfalls an den Promoter wenden, der widerrum die Händlerhotline bemühen, aber man räume mir so gut wie keine Chance ein. Ich bin völlig ratlos, da ich vor zwei Jahren meinen letzten Vertrag bei O2 auch vordatiert hatte und es keinerlei Probleme gegeben hat. Außerdem hat mir der O2 Promoter das ja vertraglich zugesichert. Was kann ich denn nun tun, 40 Euro sind ja nun auch kein Pappenstiel und ich fühle mich betrogen. Mit freundlichen Grüßen Bianka Simon

Kommentare

murks

...aber im EIGENEN Land...

EMRK

Fast hätte ich es vergessen:

Wie immer: Für genaue Auskünfte solle man sich an einen Anwalt oder eine Verbraucherschutzorganisation (Verbraucherzentrale) wenden

EMRK

Wenn es sich um einen Promoter gehandelt hat, dann wird das Unternehmen sich sehr wahrscheinlich auch seine Aussagen zurechnen lassen müssen. Dazu gab es auch mal ein OGH Urteil, wo sich ein Mobilfunker per AGB von einer solcher Zurechnung befreien wollte. Der OGH hat in einer solchen Regelung eine göbliche Benachteiligung des Kunden gesehen und diese aufgehoben.

Aber auch ohne Zurechnung gibt es einen weiteren Hinweis, wieso man uU nicht zur Zahlung verpflichtet ist:
Der Kunde hat dem Promoter (also indirekt dem Unternehmen) erklärt erst ab einer best. Frist an den Vertrag gebunden wollen zu sein. Dies wurde dann auch nochmals durch das "Vordatieren" ausgedrückt. Wenn nun das Unternehmen ein früheres Vertragsdatum haben will, liegen keine zwei übereinstimmenden Willenserklärungen vor (Dissens). Dann aber gibt es auch keinen Vertrag und somit keine Grundlage für die Verrechnung von Gebühren.
Zudem kann man mE in der ersten Gutschrift eine Art Anerkenntnis sehen, denn diese wurde nach der Mitteilung dass der Vertragsbeginn erst später ist "anstandslos" ausgestellt.

fanta-a

Ich verstehe auch nicht, wo da ein Schaden sein soll. Ein Telefon-Keiler hat einen Vertrag vordatiert? Wenn er es wirklich gemacht hat, dann muss die Bianka auch den ganzen Februar zahlen. Schlecht gelaufen, sich mit einem Keiler einlassen.

Lizzo005

Ich weiß, wir dürfen nichts sagen, wenn diese deutschen Fake-Beschwerden auftauchen. Die Administration könnte sich aber einmal fragen, zu was diese angeblich deutschen Beschwerden gut sind?

Lizzo005

O2?
Schön um Österreich herum.
http://www.telefonica.com/en/europe/html/about_telefonica_europe/

Ich bin völlig ratlos, wo ist da ein Schaden?

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