Orange: Achtung Zahlscheingebühr
Orange: Achtung Zahlscheingebühr
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Barbara Mucha und die Mucha-Administration
Kommentare
Laut dem erwähnten Urteil ist die Einhebung einer Zahlscheingebühr nicht gestattet und daher unrechtmässig. Wenn Orange auf diese Gebühr besteht oder sie noch immer einhebt, so macht sie sich des Vergehens der unrechtmässigen Bereicherung schuldig, was laut dem aktuellen StrGb als strafbar gilt.
Nachdem die Mobilfunker ja immer wieder gegen dieses Urteil berufen, hier der Letztstand aus April 2011:
http://derstandard.at/1297822036935/OLG-Wien-urteilt-erneut-gegen-Zahlsc...
Der Link hier nochmals - scheint nicht geklappt zu haben:
http://www.verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=822
Vielleicht geht es ohne das Tool ja besser ;)