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Rettungsgebühren im Todesfall

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Rettungsgebühren im Todesfall

cynewulf
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Hallo zusammen. Bin neu hier. Ich bin ein sogenannter "Auslandsösterreicher" und kenne mich mit österreichischen Regeln und Gesetzen überhaupt nicht aus, da ich mein ganzes Leben im Ausland wohne. Mein Vater ist im 93sten Lebensjahr am 09.Jänner 2012 in Wien verstorben. Abends um halb sieben bekam er keine Luft, wurde ohnmächtig und fiel zu Boden. Er hatte eine Besucherin bei sich, die die Rettung rief. Nach zwanzig Minuten kam der Notarzt, der leider nur noch den Tod meines Vaters feststellen konnte. Der Leichnam wurde mitgenommen. Fast 10 Monate später erhalte ich heute eine Abrechnung der Einsatzgebühren (Rettung Stadt Wien MA70) über 86,70 Euro. Mein Vater war Pensionär und bei der WGKK versichert. Hätte nicht die WGKK diese Kosten übernehmen müssen? Vielleicht ist auch die Versicherung für die Beerdigungskosten (Wiener Verein) zuständig. Wäre dankbar, wenn mir da jemand helfen könnte.

Kommentare

murks

@cynewulf,

ich bitte um Verzeihung, denn es klingt wahrscheinlich ziemlich pietätlos, doch auch wenn von dem/der Verstorbenen nurmehr ein Skelett existiert, so wird von Notarzt und/oder Rettungsdienst nur "Verdacht auf Exitus" eingetragen, denn wie schon gesagt, der Tod muss in einem Spital festgestellt werden.

murks

Eigentlich und auch definitif ja.

Der Notarzt, bzw. die Rettung MUSS in so einem Fall gerufen werden und diese Kosten deckt die WGKK, denn eine Privatperson darf das Ableben nicht feststellen und auch ein Notarzt/Rettungsarzt darf in den obligaten Bericht nur "Verdacht auf Exitus" schreiben, den Tod dürfen einzig und alleine Ärzte in einem Spital feststellen.

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