Rettungsgebühren im Todesfall
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Barbara Mucha und die Mucha-Administration
Kommentare
@cynewulf,
ich bitte um Verzeihung, denn es klingt wahrscheinlich ziemlich pietätlos, doch auch wenn von dem/der Verstorbenen nurmehr ein Skelett existiert, so wird von Notarzt und/oder Rettungsdienst nur "Verdacht auf Exitus" eingetragen, denn wie schon gesagt, der Tod muss in einem Spital festgestellt werden.
Eigentlich und auch definitif ja.
Der Notarzt, bzw. die Rettung MUSS in so einem Fall gerufen werden und diese Kosten deckt die WGKK, denn eine Privatperson darf das Ableben nicht feststellen und auch ein Notarzt/Rettungsarzt darf in den obligaten Bericht nur "Verdacht auf Exitus" schreiben, den Tod dürfen einzig und alleine Ärzte in einem Spital feststellen.
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