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Versicherung und Totalschaden

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Versicherung und Totalschaden

61robert
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Bei älteren Gegenständen, nehmen wir als Beispiel ein Kraftfahrzeug, kann ein schuldlos zugefügter Schaden bzw. die Reparatur den Wert übersteigen, und dann bezahlt die Versicherung den Schaden nicht, sie nennt das Totalschaden,man kann sich vom eigenen Fahrzeug verabschieden und hat kein (z.B.) Auto mehr. Soetwas ist kein Schadensersatz. Ich bin der Meinung, dass ein Schaden, welcher von einem versicherten Unfallgegner verursacht wurde, auch voll behoben werden muss, und zwar unabhängig vom Wert des beschädigten Gegenstandes. Es muss in Zukunft die Wiederherstellung in den Zustand vor dem Unfall die Grundlage des Schadensersatzes sein. Dass die mächtigen Versicherungen sich dagegen wehren, ist klar. Es ist nun mal günstiger, den Geschädigten mit weniger als der Schadenshöhe abzuspeisen. Eine Schadenswiedergutmachung, welche ja der Sinn einer Versicherung ist, kann man es nicht nennen. Ciao

Kommentare

ChristianKopitar

hallo, die vorgehensweise ist über den versicherungsverband und dem versicherungsvertragsgesetz geregelt, keine erfindung der einzelnen versicherer...

ich weiss, hilft dir wenig - is aber leider so.

liebe grüße, kopitar christian

-Gast- (nicht überprüft)

völlig richtig.
z.b. die unsitte, einen wagen als totalschaden abzuschreiben, wenn ein airbag aufgegangen ist. was bleibt dir? eine klage gegen die versicherung. erfolgsaussichten? na...ja...

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