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Blaues Wunder bei Orange

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Blaues Wunder bei Orange

cargonaut
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Ich habe mir vor 3 Tagen ein neues iphone 4s abgeholt (inkl. 24-monatiger Vertragsverlängerung); daheim kam ich erst drauf, dass es sich nicht wie mein altes iphone um ein 32 GB sondern nur ein 16GB handelt. Bin heute in den betreffenden orange-shop gegangen und wollte das original verpackte Gerät als auch die dafür notwendige neue Simkarte zurückgeben. Daraufhin wurde mir gesagt, dies sei unmöglich und nur bei sogenannten "hausgeschäften" möglich. Ich wollte daraufhin komplett vom Kauf zurücktreten - auch das wurde mir verwehrt. Ich hätte keinerlei Kündigungsrecht bei einer Vertragsverlängerung. Nach Studium der AGBs finde ich dazu allerdings keine Hinweise nur den, dass ein Vertrag erst nach unbegrenzter Freischaltung der Simkarte abgeschlossen ist. Da ich für das neue iphone 4s eine neue Simkarte benötigen würde, die aber ebenfalls noch originalverpackt ist, wurde somit der Vertrag nie abgeschlossen. Ich werde diesen Fall nun über den Konsumentenschutz und mit Anwälten weiter prüfen lassen. Dass es bei meinem vorgebrachten Anliegen der zuständige Shopmanager des OrangeShops Lugnercity nicht für nötig befunden hat, mir persönlich entgegenzutreten, sondern lieber im Lager anderen Dingen nachging, empfinde ich noch dazu als Frotzelei. Lapidar zu sagen: Friß oder stirb, ist mir in diesem Fall einfach zu wenig. Vertragsverlängerung von 24 Monaten (Grundgebühr, Gesprächsgebühren usw) sowie knapp 200 Eure für das Gerät sollten es doch wert sein, dass hier der Shopmanager persönlich spricht, anstatt sich von Mitarbeitern vertreten zu lassen.

Kommentare

cargonaut

und siehe da, auf einmal kann ich es umtauschen... wie auch immer der sinneswandel zustande kam, ich bin froh darüber...

EMRK

Hast du das Mobile vorher Tel/Internet bestellt, oder nur direkt im Shop?
Als was wurde dir das Mobile verkauft? (Der Onlineshop bietet z.B. die 16 und die 32GB Version an)

Wenn du es direkt im Shop gekauft hast, dann würde dir nur eine Irrtumsanfechtung bleiben und das muss man dann auch gegenüber dem Vertragspartner erklären.
Zumal es sich beim Irrtum um einen Einzelfall, ohne allgemeine Bedeutung, handelt und dieser u.U. auch recht schwer durchzubringen ist, wird dir der Konsumentenschutz nicht unbedingt weiterhelfen.

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