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Bürgschaft rückgängig manchen möglich????

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Bürgschaft rückgängig manchen möglich????

spike4407294
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Hallo, ist es möglich, dass der Bürge die Bürschaft rückgängig machen kann, nachdem beim Notar der Kaufvertrag für ein Haus schon unterschrieben wurde. Nur weil man grad mal keine Lust zum bürgen hat. Bitte um hilfreiche Antworten.

Kommentare

EMRK

Wenn die Bürgschaft beim Notar gültig unterschrieben wurde und in Kraft getreten ist, dann kann man ohne Zustimmung des Berechtigten (in der Regel das Kreditinstitut) nicht einfach aussteigen.
Denn eine Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen dem Bürgen (z.B. Mutter) und z.B. der Bank, dass der Bürge im Falle eines Zahlungsausfalls für die Forderungen einsteht.
Somit kann auch der Bürge den Vertrag nicht einfach kündigen, denn der Bank würden hierdurch die Sicherheiten verloren gehen.
Selbstverständlich wäre es aber möglich, dass sich die Vertragsparteien gemeinsam auf eine neue Lösung einigen (andere Sicherheiten,..).

Theoretisch wäre es denkbar, dass die Bürgschaft an Bedingungen geknüpft ist und somit u.U. noch gar nicht in kraft getreten ist.
Zur Sicherheit einfach mal beim Notar nachfragen, denn der hat den Vertrag bearbeitet und müsste solche Dinge beantworten können.

PS:
Eventuell lässt sich das ganze auch mit einem sachlichen Gespräch klären.

kritischer Konsument

Überleg einmal, warum das deine Mutter nicht mehr will. Fürchtet sie, daß sie dann raus muß? Wenn sie tatsächlich bürgen muß, könnte ihre gesamte Alterssicherung draufgehen. Ich denke, du solltest die Gründe erforschen. Ich würde für meinen Sohn auch keine Bürgschaft übernehmen, obwohl wir keine Probleme miteinander haben.
Ich halte Bürgschaften generell für ein hohes Risiko.

@Aufpasser
Sieh es ihm nach, solche Fälle hatten wir zuletzt häufig und viele waren Fakes, die rechtlichen Grundlagen sollte er in D einholen.

spike4407294

ich finde diese Antwort zum einen nicht wirklich hilfreich und erst recht nicht besonders nett. Ich bin ganz sicher nicht darauf aus das mir der Bürge alles zahlt. Mein Problem ist das, dass ich einen Bürgen habe da ich mein Elternhaus kaufen möchte, beim Notar wurden alle Unterlagen (kaufvertrag) ordnungsgemäß unterschrieben. Und jetzt will der Bürge (ist im übrigen meine Mutter) nur weil sie mal nen schlechten Tag hatte alles wieder abblasen. Und meine Frage war lediglich, ob das so ohne weiteres geht.

Aufpasser

Bürgen ist keine LUst, sondern eine LAst.
Ihre Frage klingt so, als legen Sie es darauf an, daß Ihr Bürge für Sie zahlen muß. Niemand soll etwas kaufen und sich auf einen Bürgen verlassen.

"grad mal" - dafür gibt's ein Sprachbummerl!

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