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Erzwungene Pflege

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Erzwungene Pflege

Onkel Carl
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In mehreren Bundesländern, darunter in Niederösterreich, hat sich ein neuer Geschäftszweig niedergelassen. Die Masche funktioniert so: Ein neues Pflegeheim wird gegründet. Es benötigt zu pflegende Insassen, besonders ältere kranke Leute, sonst sind Auslastung und Finanzierung durch das Land nicht gesichert. Passenderweise melden die Landeskrankenhäuser Patienten, die in Frage kommen und dann in Pflege überstellt werden. Sprechen sich Angehörige dagegen aus, werden die Patienten rasch besachwaltert, die Sachwalterschaft wird professionellen Waltern aus vom Land finanzierten Vereinen übertragen. Alle Beteiligten kommen damit zu ihrem Geschäft, das Schicksal der Patienten interessiert nicht. Ein günstiger Nebeneffekt ist, dass die Patienten dann nicht in den Krankenhäusern sterben, sondern im Pflegeheim, was die Statistik der Krankenhäuser nicht belastet. Anlass für diesen Beitrag waren ein paar bekannt gewordene, krasse Fälle. Dieser Betrug mit dem Schicksal älterer kranker Menschen ist nur möglich, weil Richter zu rasch Menschen besachwaltern. 

Kommentare

Konsumator

Meine Bemerkung an Sie bezog sich auf die ungebührliche Ausdrucksweise von kritischer Konsument. Mit dieser Materie sollten Sie vertraut sein.

Trotzdem muss ich Onkel Carl beipflichten. Das Wort Pfege ist bisher nicht richtig gestellt worden.

Admin 1

Sehr geehrte User,

der Administration fällt es schwer, ein passende, vor allem richtige, Antwort zugeben, da sie mit der Materie nicht vetraut ist.

Konsumator

Kritischer Konsument, in Österreich gibt es zehntausende Fälle von Zwangsbesachwalterung, das schrieb erst vor einem Monat ein Hilfsverein. Es ist doch logisch, dass bei diesen Zwangsbesachwalterungen nicht Angehörige bestellt werden, sondern Anwälte die sich damit einen dicken Ast verdienen. Aber fragen Sie Onkel Carl, welche Gerichte er gemeint hat, und explodieren Sie nicht gleich wieder.

kritischer Konsument

Im Gesetz steht, daß auch Angehörige - und zwar nach Möglichkeit in erster Linie zu gesetzlichen Vertretern bestellt werden können...aber von denen muß das Gericht wissen und sie müssen sich auch kümmern wollen.

Quote:

Sie wissen nicht viel.

Hauptsache, sie wissen alles.

Konsumator

Im Gesetz steht kein Wort davon, dass jemand gefragt werden müsste. Sie wissen nicht viel.

kritischer Konsument

Vom Pflegschaftsgericht natürlich!
Wenn man sich natürlich nicht um seine Angehörigen kümmert und offiziell nirgends aufscheint....kann man sich dann auch nicht aufregen.

Konsumator

Von wem sollten sie gefragt werden?

kritischer Konsument

Angehörige haben immer ein Mitspracherecht und werden auch gefragt, ob sie die Sachwalterstelle übernehmen wollen. Alleinstehende haben es da schwerer.

murks

@Onkel Carl,

bitte nicht Alles verallgemeinern, natürlich gibt es da "schwarze Schafe", doch eine meiner (vielen) Tanten war in einem Pflegeheim und wurde über 25 Jahre allerbestens gehegt und versorgt.

Und natürlich wird es auch unter den Pflegern/Pflegerinnen "schwarze Schafe" geben, doch meistens sind genau diese Menschen sehr motiviert und auch engagiert, denn sonst würde sich kaum Jemand diese Arbeit/Verantwortung für vergleichsweise wenig Geld antun.

Ich verstehe Deinen Gram wirklich, doch es wäre sehr sinnvoll auch das/die entsprechende/n Pflegeheim/e namentlich zu nennen, denn mit einer so allgemein formulierten Beschwerde schadest Du eigentlich nur den korrekten "Pflegeheimen", die ihren Auftrag auch wirklich ernst nehmen.

Konsumator

Ich habe es gerade gesehen. Da steht wirklich überall Pfege.

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