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Servicewüste Post AG

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Servicewüste Post AG

Gast
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Noch nicht bewertet
Ich erwarte ein Paket. Im Internet (Tracking) steht es heute, dass eine Zustellung heute früh nicht möglich war, obwohl ich zu Hause war. Schaue im Briefkasten, und tatsächlich das bekannte gelbe Zettel liegt drinnen. Ich überprüfe unsere Türglocke - funktioniert einwandfrei. Gehe zum zuständigen Postamt. "Sie sind zu früh da. Der Zusteller hat hundertfünfzig Pakerl zu verteilen." bekomme ich als Antwort, als die Angestellte mein Paket nicht finden kann. Ich teile ihr mit, dass der Zusteller laut Internet heute früh bei mir war, und obwohl ich zu Hause war, das Paket nicht zustellen konnte. "Leider" bekomme ich als Antwort. Was auch bedeutet "Ihr Anliegen ist mir egal". Liebe Post, mache dringend eine Kundenserviceschulung für Ihre MitarbeiterInnen. Die, die das nicht schaffen bzw.nicht einsetzen wollen, bitte woanders versetzten, wo sie nichts mit Kunden zu tun haben und kein weiterer Schaden verursachen können, beginnend mit den Zusteller, welche anscheinden kein Bock haben ihren Job zu machen.

Kommentare

me1979

:laugh: Spitze - sie im Angebot - naja in Zeiten wie diesen kein Wunder das sogar [i]WIR[/i] die deutsche Sprache verlernen :laugh: :laugh: :laugh:

ich meinte natürlich: da bestellt sogar meine chefin so einiges vom versandhaus....

-Gast- (nicht überprüft)

hhmmmmmmmmm, me...

Quote:

da bestellen so einige sogar meine chefin vom versandhaus

ahem,
war die im angebot?

die freunderlwirtschaft so mancherorten glaub ich dir schon. wenn halt mit so einer verfreundeten sendung etwas schiefgeht, dann haben einige kräftig den scherm auf.

me1979

:laugh: bei uns ist das dann sozusagen eine "freundalwirtschaft" - weil wir uns alle kennen und den postler "anflehen", päckchen beim nachbarn abzugeben (nur wenn er eben mal frei hat machts ein anderer postler nicht) - auch wenn er das eigentlich nicht darf, hoffe ich er behält es bei :P

in die firma liefern ist bei uns zum glück kein problem da bestellen so einige sogar meine chefin vom versandhaus und lässt es sich in die firma liefern

naja nur wenn meine nachbarn mal ausziehen und dann "ilkan" mein päckchen nimmt oder ich ich dem "ibrahim" seines übernehmen soll - naaaaaa ob ich das dann noch will weiß ich nicht :woohoo: :woohoo: :woohoo:

-Gast- (nicht überprüft)

nette leute aus der umgebung...
der pepperl von da zwara stiagn...

jaja, die gemeindebehausungswelt läuft auf anderen schienen.
wird spannend, wenn die vasilinkuh jetzt dann auch noch mehr ausländer dort unterbringen will.

wenns dann heißt
der abaloyluma von da zwara stiagn kann eben nix so mir nix dir nix übernehmen, auch wenn er die gülsüm von da viera stiagn sooo gut kennt.

sag, nisterl,
noch einmal zum mitschreiben:
der übernehmer muß nicht nur unterschreiben, sondern sich auch ausweisen, wenn er nicht im selben haushalt wohnt, und der postler muß die vollmachtsnummer vermerken. ist das wirklich so schwer zu verstehen?

Spekulatius

@me1979
Du sprichst mir aus der Seele, manchmal sind solche Pakete groß und schwer und ich muß sie auch mit der Tram holen. Zum Glück gibt es bei uns nette Leute in der Nachbarschaft und die Zusteller, egal ob Post oder Private, geben sie anderswo ab. Der provisorische "Empfänger" muß doch unterschreiben und der Postler schreibt die Top-Nummer dazu.
Hat tavor nur Gauner in der Umgebung?

-Gast- (nicht überprüft)

tja, me,
aufregen? nein, vergessen.

in die firma schicken lassen, würd ich eher nicht. viele firmen wollen das nicht.

und ja natürlich, ein nachbarn kann es übernehmen. vorausgesetzt, er hat eine postvollmacht (die ist leider kostenpflichtig). hat er keine, darf er nicht
was die nisterl-tant so partout nicht verstehen will.

da gehts eben um haftung, und so, wie sie es geschildert hat -
zu unterschreiben und eine sendung zu übernehmen, ohne zu schauen, VON wem und FÜR wen sie ist -
das ist einfach no go.
auch wenn sie es unter allen ihren nicks so heftig bestreitet: ein zusteller darf nur jemandem eine sendung übergeben (wenn der nicht im SELBEN haushalt wohnt), wenn der sich ausweist und natürlich logischerweise auch seine empfangsberechtigung nachweist.
der pepperl von da zwara stiagn kann eben nix so mir nix dir nix übernehmen, auch wenn er die sopherl von da viera stiagn sooo gut kennt.

me1979

Taovr, also das heisst, eigentlich kann ich mich ja darüber aufregen, dass sie meinem Kind seit zwei Jahren die Packerln ausgehändigt haben :laugh: :laugh: :laugh:

Spass beiseite: Für mich heißt das nurmehr Pakete in die Firma liefern lassen - wird halt bei großen Packerln oft schwer, die heimzubringen da ich mit den Öffis fahre - oder den Postler anzuflehen, das Paket eben bei einem Nachbarn abzugeben.

Ich kann gar nicht nachvollziehen, dass es Leute gibt, die sich aufregen, wenn der Postler das Packerl bei einem Nachbar abgibt - seit mein Postamt geschlossen wurde, muß ich dann dorthin mit Öffis fahren - heißt, wenn ich ein Packerl von der Post abholen muß kostet mir das 1. Zeit und 2. 3,40 EUR für die Fahrscheine :(
Da bin ich echt froh wenn ich abends heimkomme und der Nachbar klopft und übergibt mir meine Post :P

-Gast- (nicht überprüft)
Quote:

also, wenn dir ein user da oben beweist, daß eine zustellung an andere nur dann zulässig ist, wenn der eine postvollmacht hat, willst es immer noch nicht verstehen

hast damit jetzt eh dich gemeint, nisterl?
es ist nämlich nur dann zulässig.

Quote:

Durch die Unterschrift ist nachzuvollziehen, wer das Paket angenommen hat. Jedenfalls nehme ich weiter Sendungen für Nachbarn an

durch welche unterschrift? die nummer der postvollmacht müßte auch vermerkt werden. wie geht das, wenn jemand keine hat?
da du es immer noch nicht begreifen willst, Niestaspopolo:
der postler darf sendungen an niemanden fremden übergeben, wenn der keine postvollmacht hat. wenn trotzdem übergeben und übernommen wird, ist erstens die post voll haftbar, wenn eine sendung dann "verschwindet", und zweitens macht sich der übernehmer strafbar. hatte ich alles schon erklärt.
aber zum verständnis reicht anscheinend dein gesamtschulischer rundumblick nicht aus.

noch einmal, viel deutlicher kann man es nicht erklären. wenn du es noch immer nicht glaubst, laß es dir doch endlich von einem anwalt auseinandersetzen.

Niestaspopolo

Es ist ihm nicht verboten, es gibt keinen Hinweis in den AGBs der Post, daß er das nicht darf. Neuerdings werden sie nur angewiesen, dem Empfänger einen Zettel mit dem Namen des Nachbars ins Kastl zu werfen.
Durch die Unterschrift ist nachzuvollziehen, wer das Paket angenommen hat. Jedenfalls nehme ich weiter Sendungen für Nachbarn an und diese auch für mich. Es hat noch nie einen Zwischenfall gegeben.

Catana

na ja niestaspopolo, trotzdem hat tavor da glaub ich recht. nämlich in dem sinn, dass ein postler beim nachbarn eigentlich gar nicht abgeben dürfte, dieser höchstens aus good will nehmen.
dass es in der praxis trotzdem so ist, weiß ich schon und bin ja auch oft nutznießer dabei. weil auch im überwiegendsten normalfall (geschätzte 99,99999 %) eh nicht passiert.
NUR:[b] wenn [/b]doch einmal was schief geht, dann haften im grunde postler (und nachbar ?) dafür, weil eben NICHT ordnungsgemäß zugestellt worden ist.

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