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Steuerberater hat Fehler gemacht

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Steuerberater hat Fehler gemacht

noisemaker
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Noch nicht bewertet
Ich bin seit Mai 2012 nebenbei selbstständiger Unternehmer, Sparte Handel mit Waren aller Art. Meine Buchhaltungstätigkeiten habe ich an eine externen Steuerberaterkanzlei ausgelagert. Bei einer Routinekontrolle der Buchungen habe ich festgestellt, dass einige Buchungen mit falschen Beträgen und nicht nach meinen Vorgaben durchgeführt wurden. Darauf hingewiesen hat der Steuerberater abgeblockt und wollte diese Fehler im Rahmen des Jahresabschlusses korrigieren. Ich bin jedoch nicht bereit für diese Korrekturen zu zahlen, da ich ja schon einmal für den Aufwand bezahlt habe und ich als Laie davon ausgehen muss, dass der Profi in diesen Angelegenheiten sein Handwerk versteht. Habe ich eine Möglichkeit die Nachbesserung einzufordern, bzw. meine bereits bezahlten Honorarnoten zurückzufordern? Die Leistung wurde in diesem Fall nicht korrekt erbracht, dies ist aufgrund der mir vorliegenden Buchungsbelege nachweisbar. Vielen Dank im Voraus!

Kommentare

ryan

wow! bist dem auch im café begegnet?

aja - der mann beim laptop?

Emma

Guten Tag, tavor!

ryan

schon wieder kein sachlicher kommentar, sondern eine beleidigung.
wo steht euroshop? wo steht, daß jemand nichts verdienen darf?
der übliche linke futterneid.

Emma

Korrigieren = nachbessern müßte er ohne weitere Kosten.
Wirft der Handel mit Waren aller Art (Euro-Shop?) soviel Gewinn ab, daß man sich einen Steuerberater leisten kann?

noisemaker

Danke für die Info.

Ja es wurden nachweisbar über einen längeren Zeitraum falsche Beträge gebucht.
Ja er weigert sich bislang diese zu korrigieren.

Ich stelle nicht die gesamte Dienstleistung als untauglich dar, sondern fordere "nur" Ersatz für die falschen Buchungen.

Konkret geht es um ca. EUR 600,- netto die mein neuer Steuerberater für die Korrektur veranschlagt. Das ist die Summe, die ich gerne ersetzt hätte.

EMRK

Wenn nachweisbar falsche Beträge gebucht wurden und er sich geweigert hat diese zu korrigieren, dann könnte man das über das Gewährleistungsrecht lösen. Ob das allerdings ausreicht die gesamte Dienstleistung als untauglich darzustellen, womit du nichts bezahlen müsstest, oder ob das nur die einzelnen Buchungen betrifft, ist schwer zu sagen.
Handelt es sich um einen höheren Betrag, so ist es vermutlich besser, wenn du dich rechtlich beraten lässt.

noisemaker

[b]ryan schrieb:[/b]

Quote:

klage.
mit frage der beweisführung.

Genau das ist das Problem. Einem "Experten" erklären bzw. beweisen, dass er einen Fehler gemacht hat. Wird vor Gericht nicht so leicht werden. :(

ryan

klage.
mit frage der beweisführung.

noisemaker

Richtig, nur ob der Steuerberater dann drauf einsteigt, ist fraglich. So wie sich der aufgeführt hat gehe ich mal nicht davon aus.

Gibt es sonst noch Möglichkeiten?

ryan

zwar keine rechtliche handhabe, sie können aber trotzdem überprüfen, sozusagen einen befund erstellen.

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