Logo: Zur Startseite
Lieber User von diemucha.at,

wir haben unsere Webseite technisch verbessert und bieten Ihnen ab sofort noch mehr Inhalte. Wir ersuchen alle User, die sich bereits auf der "alten" Webseite registriert haben und einen Beitrag oder Kommentar posten wollen, sich wie immer anzumelden. Da die Passwörter der User anonym sind, nutzen Sie bitte die Funktion "Passwort vergessen" – Sie erhalten umgehend einen Zugang per Mail, bitte sichern Sie hier ihr altes (oder ein neues Passwort), ungestörtes Posten ist danach sofort wieder möglich.
Sollten Sie Probleme mit der Anmeldung haben, senden Sie bitte ein Mail an administrator@diemucha.at, wir kümmern uns umgehend um Ihr Anliegen. Auch Anregungen, Wünsche und Verbesserungsvorschläge nehmen wir gerne entgegen.

Viel Freude mit der "neuen" Mucha wünscht

Barbara Mucha und die Mucha-Administration

Steuerberater hat Fehler gemacht

Bild des Benutzers noisemaker

Steuerberater hat Fehler gemacht

noisemaker
0
Noch nicht bewertet
Ich bin seit Mai 2012 nebenbei selbstständiger Unternehmer, Sparte Handel mit Waren aller Art. Meine Buchhaltungstätigkeiten habe ich an eine externen Steuerberaterkanzlei ausgelagert. Bei einer Routinekontrolle der Buchungen habe ich festgestellt, dass einige Buchungen mit falschen Beträgen und nicht nach meinen Vorgaben durchgeführt wurden. Darauf hingewiesen hat der Steuerberater abgeblockt und wollte diese Fehler im Rahmen des Jahresabschlusses korrigieren. Ich bin jedoch nicht bereit für diese Korrekturen zu zahlen, da ich ja schon einmal für den Aufwand bezahlt habe und ich als Laie davon ausgehen muss, dass der Profi in diesen Angelegenheiten sein Handwerk versteht. Habe ich eine Möglichkeit die Nachbesserung einzufordern, bzw. meine bereits bezahlten Honorarnoten zurückzufordern? Die Leistung wurde in diesem Fall nicht korrekt erbracht, dies ist aufgrund der mir vorliegenden Buchungsbelege nachweisbar. Vielen Dank im Voraus!

Kommentare

noisemaker

Natürlich seit Mai 2011, sorry.

Jahresabrechnung wirds keine geben, habe mich unverzüglich von dem Steuerberater getrennt.

Fall liegt auch bereits bei der Schlichtungsstelle der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, jedoch haben die laut erster Auskunft keine rechtliche Handhabe, sind also auf den "good will" des Steuerberaters angewiesen auf eine Lösung einzusteigen.

ryan

jahresabrechnung abwarten, dann von der wko prüfen lassen.

murks

Eigentlich ist es logisch, dass der Steuerberater für Fehler die er gemacht hat auch haftbar ist, bzw. diese Fehler auf seine Kosten ausbessern muss.

Nebstbei, seit Mai [size=4][b]2012[/b][/size]??????

Seiten

Werbung