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Viel Freude mit der "neuen" Mucha wünscht

Barbara Mucha und die Mucha-Administration

AUVA und Bundesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure erarbeiten gemeinsamen Leitfaden

Mit der nun vorliegenden Broschüre werden neben Informations,- und Meldepflichten, umfassende Details zur Handhabung und möglichen Gefährdungen durch die jeweiligen Arbeits,- und Inhaltsstoffe aufgelistet. „In den Branchen Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure und auch in den Berufsgruppen der Nagelstudios, Piercer und Tätowierer arbeiten UnternehmerInnen wie MitarbeiterInnen in den unterschiedlichsten Bereichen mit Arbeitsstoffen, die bei der richtigen Handhabung kein Gefährdungspotential aufweisen. Das ‚Gewusst wie‘ wollen wir nun in dieser gemeinsamen Broschüre transportieren. Durch die gemeinsame erfolgreiche Zusammenarbeit mit der AUVA in dieser Thematik können wir nun UnternehmerInnen wie ArbeitnehmerInnen einen Leitfaden für die tägliche Arbeit an die Hand geben. Der Servicegedanke steht klar im Vordergrund“, unterstreicht Dagmar Zeibig, Bundesinnungsmeisterin der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure. 

 Die vorliegende Broschüre richtet sich an Personen, die im Bereich Fußpflege, Massage, Kosmetik, Nagelstudio, Piercing und Tattoo tätig sind und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen.

 Sie soll dabei helfen, Gefährdungen und Belastungen bei der Arbeit zu ermitteln, zu beurteilen, sowie Maßnahmen festzulegen und zu dokumentieren. Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) beinhaltet den gesetzlichen Auftrag an Arbeitgeber, Gefahren in Zusammenhang mit der Arbeit in Eigenverantwortung zu ermitteln, zu beurteilen und Maßnahmen zu deren Beseitigung oder weitgehenden Reduzierung festzulegen, zu dokumentieren und durchzuführen! Ziel ist eine laufende Verbesserung der Arbeitsbedingungen, die eine Vermeidung von Arbeitsunfällen und eine Minimierung von arbeitsbedingten Erkrankungen bewirken soll.

 

 

Foto/Quelle: Shutterstock/ Africa Studio 

 

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