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Gültigkeit von Gutscheinen Deutschland/Österreich

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Gültigkeit von Gutscheinen Deutschland/Österreich

M.T.Jealous
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Noch nicht bewertet
Hallo zusammen, ich habe in Deutschland einen Hotelgutschein gekauft. Auf diesem steht ein Gültigkeitsdatum von einem Jahr. Ich habe gelesen das es in Österreich gesetzliche Vorschriften gibt, das Bar bezahltes länger als 1 Jahr gültig ist (was ich jedoch nicht nachweisen kann). Der Firmensitz ist in Österreich, ich lebe allerdings in Deutschland. Meine Frage ist: Wie lange ist der Gutschein nun gültig? Wird es nach Deutschem oder Östrreichischem Recht bewertet? Lg und vielen Dank im Voraus

Kommentare

fanta-a

Warum fragt man nicht beim Hotel nach? Die werden wissen, ob sie ihn einlösen.

M.T.Jealous

Ne das ist kein Problem. Der gutschein wurde da gekauft, ist aber von nem komplett anderen anbieter. Diesen gutschein gibt es auch z.b. bei real

kritischer Konsument

Ich mein damit, lieber schnell versuchen zu konsumieren. Meine Frau hatte einmal ein Guthaben bei Quelle, war auch weg.

kritischer Konsument

Könnte mit dem Hotel Probleme geben, Schlecker ist in Konkurs!

M.T.Jealous

Nummer 1. Habs im Internet bei schlecker gekauft.

kritischer Konsument

Und: was trifft jetzt zu?

M.T.Jealous

Vielen dank für diese sehr hilfreiche Antwort. Super Ausführlich und gut verständlich. Jetzt weiß ich bescheid. Danke schön ;)

EMRK

Ja der OGH hat kürzlich entschieden, dass ohne sachliche Rechtfertigung eine Befristung von Gutscheinen auf 2 Jahre unzulässig ist.
Wie lange Gutscheine wirklich gültig sind, ist dann allerdings aufgrund des Urteils nicht so einfach zu beantworten. Denn der OGH konnte hier keine Grundsatzentscheidung treffen, was die Mindestgültigkeit betrifft, sondern hat eben nur, auf den konkreten Fall bezogen, gesagt, dass 2 Jahre zu kurz sind.
Daraus folgt nun, dass die Rechtslage für Gutscheine über 2 Jahren immer noch unklar ist.
Unter 2 Jahren ist das allerdings relativ klar:
Nachdem die Bestimmung unzulässig ist, gilt diese nicht und somit gelten diese Gutscheine, so wie unbefristete Gutscheine 30 Jahre.

Auch in D sieht die Sache wohl ähnlich aus, wie sich aus dem Urteil des OLG München Az. 29 U 3193/07 ergibt, das eine Befristung von einem Jahr für unzulässig erklärt hat. Laut mehreren Berichten gilt hier anscheinend aber die kurze Verjährung von 3 Jahren.

Die Frage welches Recht zu Anwendung kommt richtet sich nach dem wie gekauft wurde und was vereinbart wurde:
1. Kauf im Fernabsatz (Internet, Telefon) von einem deutschen Händler / Niederlassung: D
2. Fernabsatz österr. Händler:
a) Gerichtsstand und Recht explizit vereinbart (also nicht nur in den AGB): das vereinbarte
b) wie oben nur in den AGB: Hier wirst du es dir vermutlich aussuchen können, denn die hier vom Gesetz (ROM) abweichende Vereinbarung wird wahrscheinlich nicht gültig sein. -> D. Der Händler selbst wird aber wenn du in AT klagst diese Regelung nicht einwenden können, da er sie selbst verwendet hat.
c) ansonsten D
3. Kein Fernabsatz
a) Angebot aus dem Internet, aber Kauf dann "offline"
wie 2.
b) ansonsten D

So jetzt war ich sicher wieder viel zu ausführlich und hab alle verwirrt ;)

murks

Sollte man des Lesens mächtig sein, so steht irgendwo kleingedruckt : Gerichtsstand ist .......

Ansonsten bin ich derselben Meinung wie kritischer Konsument.

kritischer Konsument

Denk mal über deinen "Fall" nach, das kriegst du selbst raus.

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