Konsumentenschutz: Lebensmittel

Konsumentenschutz: Lebensmittel
Ich sehe dies als aktualisierte Neuauflage meiner ausgeuferten Lebensmittelbeschwerde hier .. und hoffe das Tavorrudel kann einmal einen Beitrag verschonen oder ausschließlich sachlich kommentieren. Dies sind nur Informationen, weder verwende ich die angeführten "Lebens"mittel noch wird unterstellt, daß Sie das tun. Nur Wissen schützt! Wie Foodwatch in Deutschland und die Konsumentenschutzabteilung der Arbeiterkammer hat sich dankenswerterweise auch der VKI dazu entschieden, diverse Schwindel und Tricksereien zu veröffentlichen: www.konsument.at/lebensmittelcheck Vieles ist per Gesetz reguliert, trotzdem sucht die Industrie permanent nach Schlupflöchern, es werden zum Nachteil der Konsumenten Gesetze übertreten oder Schwachstellen schamlos ausgenützt, nicht, falsch oder ungenau deklariert, auf die Unachtsamkeit der Einkäufer gesetzt, falsche Erwartungen genährt. Abbildungen auf den Verpackungen verführen zum Kauf, Inhalt und Zutatenliste können nicht halten, was sie versprechen. Wie groß das Verhältnis zwischen Verpackung und Inhalt sein darf ist geregelt, trotzdem kursieren viele sog. "Mogelpackungen". Sehr oft wird völlig legal getrickst. Auch wenn es mühsam ist: lassen Sie sich nicht täuschen und lesen Sie das (viel zu ) Kleingedruckte. Einige Beispiele: [b]Alpro Vanilledessert [/b]verspricht echte "feine Vanille", enthält aber nur Aroma. Der Hersteller meint: die Zutatenliste ist rechtskonform, die Vanilleblüte auf der Verpackung dient nur der Dekoration. [b]"Robby Bubble Berry"[/b] ist ein stark gesüßtes Kindergetränk in einer Sektflasche. Der Hersteller meint, das sei Absicht "eben damit die Kinder beim Feiern nicht an Alkohol herangeführt werden". [b]"Prestige Camembert-Herzen": [/b]4 kleine Stücke, viel Plastik, viel Luft [b]"Tabaluga Croissants"[/b] für Kinder sind mit Ethanol konserviert. [b]Polnische Gänsebrust [/b]- auf der Verpackung Bauernhof-Idylle, stammt aber aus Mastbetrieben. Der Importeur meint, die Gänse hätten 4m² "Auslauf". [b]Knorr Gebratene Nudeln Huhn[/b]: nur 1% Huhn und die Packung ist nur halbvoll. Knorr meint, die Bezeichnung "Huhn Hot Spicy" soll nur eine Geschmacksrichtung zum Ausdruck bringen [s. meine Ursprungsbeschwerde, es hat sich nichts geändert] [b]Milka Riegel [/b]enthalten auffallend wenig Kalorien. Genau schauen, normalerweise werden sie per 100gr angegeben, hier "pro Portion" und das sind laut Eigendefinition 25 gr!!! [b]Zott Monte[/b]: beworben wird eine "gesunde Zwischenmahlzeit" für Kinder, enthält aber nur 0,6% Schoko, viel zu viel Fett und Zucker. [b]Dragee Keksi Banane[/b]: nur künstliche Aromen. Der Hersteller findet nichts dabei "stilisierte Bananen" abzubilden, er legt ein "Gutachten" vor, wonach "keine Irreführung eines durchschnittlich informierten und interessierten Konsumenten" vorliegt. [b]Inzersdorfer Rahmschnitzerl[/b]: schon sehr oft hier beschrieben: "Schnitzerl" ist kein kleines Schnitzel, sondern Fuzzerln, kleingedruckt "Formfleich" genannt. Inzersdorfer nennt die Fuzzerln "hochwertig" und daß es geformt ist, stünde eh hinten. [b]"Atlantik-Zuchtlachs"[/b] von Norsson mit der Herkunftsbezeichnung Chile, also Pazifik...irgendwo täts eh stehen, meint der Importeur! [b]"New Lifestyle" Trinkjoghurt [/b]macht auf leichten Lifestyle, enthält aber 110 gr. Zucker (30 Stück Würfelzucker!) Auf Babygläschen sollte nicht nur die "Grundzusammensetzung" stehen, sondern auch, ob z.B. Gluten enthalten ist. Mittlerweile sind wir so weit, daß oö Bauern "gentechnikfreie Schweinsschnitzel" anbieten (IBO-Bauenhöfe), denn unsere Bauern verfüttern generell Gensoja (überwiegend importiert aus den USA, wo über 90% genmanipuliertes Soja und Mais hergestellt wird). Zur Erinnerung: 1997 gab es ein Gentechnik-Volksbegehren mit der Forderung "keine Gentechnik auf unserem Teller". Es wurde von 1,2 Millionen Menschen unseres Landes unterschrieben. Den Politikern und der EU war es egal, im Gegenteil Gensoja als Futtermittel wurde finanziell unterstützt. Kennzeichnung gibt es keine. Gensoja ist so manipuliert, daß es Herbizide verträgt. Glyphosat kommt so nicht nur ins Trinkwasser sondern über das Fleisch bzw das pflanzliche Produkt auf unsere Teller. Es hätte nie zugelassen werden dürfen, erwiesenermaßen steht es in direktem Zusammenhang mit der gestiegenen Häufigkeit von Allergien. Im Tierversuch ergab sich bei Ratten, daß 55% ihre Geburt maximal 3 Wochen überlebt haben. Studien belegen, daß Glyphosat (=Roundup) schon in geringen Mengen menschliche Zellen innerhalb von 24 Stunden tötet, es zu Fehlgeburten und Missbildungen führen kann. In Argentinien leiden viele Arbeiter unter den Folgen des Gifteinsatzes auf Gentechniikfeldern. Raiffeisen ist der größte Gensoja-Importeur und der Lagerhaus-Chef Buchleitner saß als Aufsichtsrat des größten Importeurs in Hamburg. Der große Gewinner ist Monsanto.
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Kommentare
Der "Vorkoster" Björn Freytag hat Wiener Schnitzel und Schnitzel Wiener Art getestet, diverse Fertigprodukte und natürlich selbstgemachtes.
Ehrlich, ich wäre nie auf die Idee gekommen, daß es fertig panierte oder sogar vorgegarte Schnitzel als Tiefkühlprodukt oder in Convenience gekühlt gibt.
Zunächst aus Schweinefleisch, also "Wiener Art":
1. ein tiefgekühltes aus dem Supermarkt (6,38/kg), dessen Panier sehr dünn schien, bei dem aber nur 61% Fleisch angegeben waren. Woraus sich die 39% Panier zusammensetzten, blieb unbekannt. Als Erklärung gab der Hersteller an, daß das Fleisch beim Ausbacken Wasser verliert und sich dadurch das Verhältnis ändert. Beim Test wurde als negativ angemerkt, daß man den Fettstreifen beließ und daß es geschmacksarm und gummiartig war und durchaus verwechselbar mit Huhn schmeckte. Es erhielt nur 4 von 12 Punkten und wurde am schlechtesten bewertet.
Allerdings war die Firma bereit (eher selten im Nahrungsmittelbereich!), sich hinter die Kulissen schauen zu lassen. Der Vorkoster erfuhr dort des Rätsels Lösung: das Schweinefleisch wurde vor der Zubereitung gebeizt (natürlich mit diversen Zusatzstoffen). Aus Kostengründen wurde kein Ei und Mehl sondern Mehl, Wasser und Senf für die Panade benutzt, die mit Kurkuma und Paprika gefärbt wurde, also der von Fischstäbchen ähnlich sah. Beizen statt würzen macht dann die Konsistenz und den verwechselbaren Geschmack aus. die Firma verarbeitet 10 t/Tag, ca 40000 Schnitzel laufen vom Band.
2. ein Schnitzel aus der Kühltheke vom Diskounter, teurer als das vom Supermarkt erhielt 8 von 12 Punkten, war bereits vorgebacken und könnte angeblich auch kalt verzehrt werden.
3. Das frischgemachte Schnitzel gewann natürlich mit 10 von 12 Punkten. Hier hat man ausgerechnet, daß die Panier auf 8% kommt.
Als Couriosum wurde noch ein Schnitzel aus Schinken-Formfleisch vorgestellt, "Toasty", das man im Toaster zubereitet.
Bei den Versuchen mit Kalbfleisch überzeugte das sehr zarte Bio-Schnitzel, allerdings mit einem Preis von 51,90€/kg. Der Preis für das tiefgekühlte aus dem Supermarkt (stark überwürzt, schaut nicht gut aus) lag bei 19,90, vom Fleischhacker bei 26.-
Freytag fuhr dann nach Wien zum Figlmüller, ließ sich den Ablauf in der Küche zeigen und vom Chef über die Geschichte informieren und meinte, dies sei das beste Wiener Schnitzel, das er je gegessen hätte (14.-). Jedenfalls war es eine gute Werbung für Wien.
Jetzt wissen alle, warum Sie ständig Spam-Mails bekommen.
Ob du es für einen Schmäh hältst ist uninteressant und sagt nichts aus außer das es deine Meinung ist.
Das mit dem Kaufzwang hab ich ja bald erklärt. Man bekommt keine Codes zugeschickt.
aber da ist noch etwas unerklärbar. Es wird täglich eine Liste der Gewinner veröffentlicht: z.B. "Vera aus G"
Bei der Anmeldung mußte ich nur eine Mailadresse angeben, keinen Namen. Also ich halte das Ganze für einen Schmäh
Sie haben wirklich nichts anderes zu tun, als jeden Tag seitenweise Unsinn zu schreiben und für deutsche Querulanten zu werben.
Schreibt man eine Kritik, wird die gelöscht. Aber Ihr Unsinn bleibt seitenweise stehen.
Dies sind die 15 Punkte:
[b][i]1.Vorrang von Information vor Werbung: Die wichtigsten Informationen über ein Lebensmittel müssen groß, verständlich und für alle Hersteller einheitlich auf der Schauseite der Verpackung stehen. Sie dürfen nicht durch werbliche Verpackungsgestaltung in den Hintergrund gedrängt werden. Werbung darf den Produkteigenschaften nicht widersprechen.
2.Lesbare Mindestschriftgröße: Alle Produktinformationen müssen deutlich sichtbar und auch für ältere Menschen gut lesbar sein. Anstelle der EU-weit festgelegten von 0,9 bzw. 1,2 Millimeter müssen – wie bei Büchern oder Zeitschriften üblich – wenigstens 2 Millimeter als Mindestschriftgröße vorgegeben werden.
3.Realistische Produkt-Abbildungen: Die Abbildung eines Lebensmittels auf der Verpackung muss dem tatsächlichen Produkt entsprechen. Geschönte Abbildungen müssen untersagt werden.
4.Verbindliche Mengenangaben für beworbene Zutaten: Werden einzelne Zutaten eines Produktes werblich in Bild oder Text hervorgehoben, muss der Hersteller in Form von Prozentangaben nennen, welchen Anteil diese Zutat im Produkt ausmacht. Die Angabe muss gut sichtbar direkt bei der werblichen Hervorhebung erfolgen.
5.Umfassende Herkunftskennzeichnung: Hersteller müssen verpflichtet werden, die Herkunftsländer der Hauptzutaten ihrer Produkte anzugeben. Mit regionaler Herkunft darf nur dann geworben werden, wenn dies durch die tatsächliche Herkunft der Zutaten gedeckt ist und die Ursprungsregion (für Deutschland mindestens bundeslandgenau) angegeben wird.
6.Klare Nährwertangaben: Schluss mit verwirrenden Portionsgrößen: Kilokalorien und die wichtigsten Nährwerte (Zucker, Fett, gesättigte Fettsäuren und Salz) müssen auf der Schauseite von Verpackungen aufgeführt werden – einheitlich pro 100 Gramm bzw. 100 Milliliter. Anstelle des Natriumgehalts muss immer der Salzgehalt genannt werden. Das beste System zur Nährwertinformation ist die Ampelkennzeichnung nach dem Muster der britischen FSA.
7.Verständliche Aromen- und Zusatzstoff-Deklaration: Der Einsatz von Aromen und Zusatzstoffen muss transparent sein. Werden echte Fruchtaromen verwendet, müssen diese als „natürliches Aroma" unter Nennung der Frucht in der Zutatenliste stehen – alle anderen Aromen müssen dort als „künstliches Aroma" deklariert werden. Alle gesundheitlich umstrittenen Zusatzstoffe müssen verboten werden. Werden Zusatzstoffe durch andere Substanzen ersetzt, die nicht unter die EU-Zusatzstoffverordnung fallen, müssen diese unter Angabe ihrer Funktion genannt werden (z.B. „Geschmacksverstärker Hefeextrakt").
8.Transparenz über die Verwendung tierischer Zutaten und die Form der Tierhaltung: Die tiergerechte Haltung von Nutztieren ist gesetzlich sicherzustellen. Solange dies nicht gewährleistet ist, müssen die Hersteller von Tierprodukten auf der Verpackung über die Form der Tierhaltung informieren – Vorbild ist die Angabe der Haltungsform bei frischen Eiern. Wo Zutaten tierischen Ursprungs eingesetzt werden, muss dies erkennbar sein. Das gilt auch für tierische Bestandteile in Aromen oder Zusatzstoffen oder bekannte produktionsbedingte Verunreinigungen. Wer vollständig auf Zutaten tierischen Ursprungs verzichten möchte, muss die Möglichkeit dazu haben.
9.Lückenlose Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Pflanzen und Tiere: Der Einsatz gentechnisch veränderter Pflanzen und Tiere muss kenntlich gemacht werden. Dies gilt auch für Tierprodukte, bei denen gentechnisch veränderte Futtermittel zum Einsatz kamen – die bestehende Kennzeichnungslücke muss geschlossen werden, damit Verbraucher echte Wahlfreiheit haben.
10.Transparenz über Herstellungsweise: Wenn die Herstellungsweise eines Produktes beworben wird, muss diese mit konkreten Angaben belegt werden. Industriell hergestellte Lebensmittel dürfen nicht mit Begriffen wie traditionell, natürlich oder handwerklich beworben werden. Imitate bekannter Produkte müssen als Imitat gekennzeichnet sein.
11.Kennzeichnung von herstellungsbedingten Alkoholgehalten: Wird einem Produkt Alkohol zugesetzt oder die Bildung von Alkohol durch die Herstellungsweise gefördert, muss der Alkoholgehalt ausgewiesen werden. Produkte, die Alkohol auch in geringen Mengen enthalten, dürfen nicht als „alkoholfrei" bezeichnet werden.
12.Mindest-Füllmengen für Verpackungen: Große Packung, wenig Inhalt – mit diesem Trick muss Schluss sein. Verpackungen und Abbildungen dürfen nicht mehr Inhalt suggerieren, als tatsächlich drin ist. Daher dürfen Produktabbildungen nicht größer sein als das Produkt selbst; für Verpackungen ist eine Mindest-Füllmenge von 70 Prozent vorzugeben.
13.Marketingverbot für unausgewogene Kinderprodukte: Kinder essen zu viele Süßwaren und Snacks und trinken zu viele Soft Drinks. Als Kinderprodukte dürfen daher nur noch ausgewogene, den Ernährungsempfehlungen für Kinder entsprechende Lebensmittel vermarktet werden. Unausgewogene Produkte dürfen nicht länger als geeignet für Kinder dargestellt und mit Comicfiguren oder Spielzeugbeigaben direkt an Kinder beworben werden.
14.Verbot von Gesundheitsversprechen: Lebensmittel sind keine Medikamente. Gesundheitsbezogene Werbeaussagen (Health Claims) sind häufig irreführend und nicht dazu geeignet, eine ausgewogene Ernährung zu fördern – sie sollten daher grundsätzlich verboten werden.
15.Klage- und Informationsrechte für Verbraucherverbände ausweiten: Nicht alle irreführenden Etikettierungen und Werbepraktiken lassen sich über Kennzeichnungsregeln verhindern. Legale Verbrauchertäuschung wird erleichtert durch die ungenügenden Möglichkeiten, gerichtlich gegen Gesetze vorzugehen. Verbraucherverbände müssen daher das Recht erhalten, durch ein nationales und europäisches Verbandsklagerecht gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen zu klagen. Die Verbraucherinformationsrechte dürfen sich nicht länger auf Behörden beschränken: Auch Unternehmen müssen zur Information über Produkte verpflichtet werden.[/i][/b]
Weil es uns genauso betrifft wie die Deutschen:
Newsletter von Foodwatch
www.abgespeist.de
[i]...stellen Sie sich einmal vor, Mercedes bewirbt sein neues Modell - und die Hälfte der Werbeaussagen ist frei erfunden oder wurde von dem Autobauer nie überprüft. Unvorstellbar? Ist in der Lebensmittelbranche aber ziemlich genau so. Denn eine neue Umfrage, die die Industrie selbst in Auftrag gegeben hat, entlarvt jetzt erneut, wie dreist uns die Hersteller für dumm verkaufen wollen: Nur etwa die Hälfte aller Lebensmittelproduzenten prüft die Werbeversprechen für ihre Produkte und kann garantieren, dass diese eingehalten werden. Das heißt, jedem zweiten Unternehmen ist es offenbar völlig egal, ob seine Werbeversprechen stimmen oder die Verbraucher täuschen!
foodwatch meint: Mit diesen Werbelügen muss Schluss sein! Dafür brauchen wir bessere Gesetze, damit die alltägliche legale Verbrauchertäuschung endlich verboten wird. In einem 15-Punkte-Plan haben wir dazu konkrete Vorschläge formuliert.
Helfen Sie uns, damit die Politik aktiv wird und unseren Aktionsplan umsetzt! ....Was verspricht uns die Lebensmittelindustrie nicht alles in der Werbung: Da werden selbstverständlich nur "erlesene Zutaten" aus "kontrolliertem Anbau" und direkt "aus der Region" verwendet, glückliche Tiere springen über die Weide und Bäcker-, Metzger-, Küchenmeister legen wie zu Ur-Omas Zeiten noch ganz handwerklich-traditionell selbst Hand an. Ob die wohlklingenden Angaben in der Werbung und auf der Packung wirklich stimmen, kann ich als einzelner Verbraucher jedoch kaum überprüfen.
Und offenbar können die Hersteller in vielen Fällen nicht mal selber garantieren, was sie alles versprechen. Das zeigt die bisher kaum beachtete Unternehmensumfrage, die der wichtige Lobby-Verband der Lebensmittelbranche, BVE, im Oktober veröffentlicht hat: Darin stimmten lediglich 52 Prozent von 300 befragten Firmen der Aussage zu, die eigenen "Werbeversprechen sind geprüft und werden eingehalten" – bei allen anderen Herstellern findet offenbar nicht einmal eine Prüfung statt! Dabei sollte das doch wohl eine Selbstverständlichkeit sein. Oder wie bitteschön haben wir Verbraucher uns das vorzustellen? Schreiben die Damen und Herren Lebensmittelproduzenten einfach auf ihre Produkte drauf, was kreativen Werbetextern so alles Schönes einfällt? Hauptsache, das Produkt verkauft sich gut?
Die Umfrage des Branchenverbandes zeigt wieder einmal: Solange eine große Anzahl von Unternehmen gar nicht ehrlich sein will und noch nicht einmal die eigenen Versprechen prüft, hilft eine Debatte über Selbstverpflichtungen der Hersteller oder Appelle an uns Verbraucher, beim Einkauf genau hinzuschauen, überhaupt nicht weiter. Nur durch bessere Gesetze kann die alltägliche Irreführung im Supermarkt gestoppt werden. In unserem 15-Punkte-Plan haben wir dazu Vorschläge gemacht - von klaren Nährwertangaben und realistischen Produktabbildungen über eine verständliche Aromen- und Zusatzstoff-Deklaration bis zu umfassenden Angaben zur Herkunft und Tierhaltung..... [/i]
Immer noch gesünder als Ihr Strietzel!
Wer Pute isst oder sich mit Pute beschäftigt ist entweder eine Pute, oder einfach nur dumm. Puten sind bestenfalls mager, aber keinesfalls gesund.
Die AK hat verpackte und frische Puten untersucht.
Am Ablauftag waren 2 von 13 verpackten verdorben, von den 7 frisch eingekauften schon am Einkaufstag 2 Proben!
Von den 20 Proben hatten 9 Campylobakter-Keime und 2 Salmonellen - eingekauft wurde in 20 Supermärkten und Fachgeschäften. Teilweise waren sie zu warm gelagert.
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